Wiedervorlage des WSIS bei der UNESCO

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Sa, 28/10/2006 - 05:00

Vom 16. bis zum 19. Oktober 2006 hielt die UNESCO in ihrem Hauptquartier in Paris die ersten Beratungen für Multi-Interessensvertreter zur Umsetzung der Arbeitsgebiete C3 (Zugang zu Information), C7 (E-Learning), C9 (Medien) und C10 (Ethik) des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS) ab.
UNESCO ist eine der führenden verantwortlichen Behörden für die Umsetzung der WSIS Arbeitsgebiete. In Übereinstimmung mit der Tunis-Agenda für die Informationsgemeinschaft und der Beratung über mögliche Moderatoren/Vermittler für die Arbeitsgebiete vom 24. Februar 2006 in Genf, hat UNESCO in den letzten Monaten als der formale Schnittpunkt für mehrere Arbeitsgebiete gedient. Bei den Beratungen von Paris wurde die UNESCO als der formale Schnittpunkt für die Arbeitsgebiete C3, C7, C9 und C10 bestätigt. Gleichzeitig wurde betont, dass zusätzliche Vermittler zu einem späteren Zeitpunkt dazustoßen könnten. Der folgende Bericht behandelt die Verhandlungen zu Medien nicht, weil niemand von EDRI am 19. Oktober daran teilnehmen konnte.
Die Treffen umfassten ungefähr 60-70 Teilnehmer, wobei die Mehrheit von der Zivilgesellschaft und privaten Personen gestellt wurde, und die Regierungen relativ schwach vertreten waren. Alle Treffen waren um zwei zentrale Punkte der Tagesordnung organisiert: Erstens die Diskussion über substantielle Cluster von Angelegenheiten, die das Arbeitsgebiet betreffen, und Zweitens die Diskussion des Aufgabenbereichs (TOR) des Teams der Multi-Interessensvertreter (MST). Dieser Aufgabenbereich war quer durch die Arbeitsgebiete ähnlich, und der Vorschlag der UNESCO wurde weitgehend angenommen abgesehen von einigen Änderungen, die den Prozess für zusätzliche Vermittler z.B. aus der Zivilgesellschaft zugänglich halten sollten. Es wurde hervorgehoben, dass die Association of Progressive Communications (APC) gemeinsam mit der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) als Co-Vermittler für das Arbeitsgebiet C2 (Information und Kommunikationsinfrastruktur) vorgeschlagen worden ist; dies wird als gutes Beispiel angesehen. Außerdem sollte erwähnt werden, dass das MST eine erweiterbare Plattform darstellt, die für alle zugänglich ist.
In Bezug auf das Arbeitsgebiet für Zugang zu Information und Wissen (C3) schlug die UNESCO vor, dieses rund um die folgenden Themen zu strukturieren: Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlicher Information schaffen; Community Access; Büchereien und Archive; Softwaremodelle; Forschung und Entwicklung; Freier Zugang; und E-Government. In mehreren Interventionen von Seiten der Zivilgesellschaft wurde damit argumentiert, dass die Entwicklung des öffentlichen Bereichs stärker betont werden muss, und dass der Zugang zu öffentlicher Information ein spezifisches Gebiet innerhalb eines weitläufigeren Clusters des „öffentlichen Bereichs“ vertreten soll. Die Vertreter der Industrie hoben hervor, dass ein wichtiges Ziel des Arbeitsgebietes darin besteht, in den vielen Initiativen am regionalen Level Platz für Kontakte, gemeinsame Benutzung und Vernetzung zu schaffen.
Das Arbeitsgebiet zu den Ethischen Dimensionen der Informationsgesellschaft (C10) soll nach Meinung der UNESCO um folgende Gebiete geordnet werden: das Fördern von Respekt für grundlegende Werte und Prinzipien; Schärfen des Bewusstseins für Informationsethik; einen Beitrag leisten zur Formulierung von Strategien und Richtlinien zu a) dem Schutz von Privatsphäre, persönlichen Daten etc. und b) Schutzmaßnahmen gegen den illegalen Gebrauch von ICTs. Viele Interventionen bezogen sich darauf, dass dieses Arbeitsgebiet sich erheblich von den anderen unterscheide (unklarer und gebietübergreifend); daher wurde beschlossen, vom geplanten Strukturieren des Gebietes abzusehen. Stattdessen werden zunächst die existierenden Initiativen zur Ethik in der Informationsgesellschaft aufgelistet werden, z.B. innerhalb der Reichweite des Europäischen Rates; vor diesem Hintergrund sollen weitere Diskussionen zur Förderung des Arbeitsgebietes angeregt werden, was auch eine „Verrechnungsstelle“ für Initiativen für C10 beinhalten könnte.
Für das Arbeitsgebiet zum E-Learning (C7) wurde von der UNESCO das folgende Themenclustering vorgeschlagen: die Weiterentwicklung der Bildungskapazitäten für E-Learning; Kommunikations- und Lerninfrastruktur; Richtlinien und Strategien zum E-Learning; Digital Educational Content; Sicherung, Bewertung, Evaluation und Akkreditierung der Qualität; Partnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor; Forschung und Entwicklung des E-Learning. Zusätzlich wurde betont, dass C7 bei der Kapazitätsentwicklung eng mit C4 zusammenarbeitet, was einen besonderen Vorzug für E-Learning und Bildung bedeutet. Mehrere Interventionen führten an, dass der Cluster „Privater und Öffentlicher Sektor“ als Multi-Interessensvertreter Partnerschaften geführt werden sollten, weil sowohl Gelder als auch Personal für das E-Learning unerlässlich wären und nicht nur auf Partnerschaften zwischen Staat, Spender und Privatfirmen anwendbar sind. Außerdem wurde die Finanzierungsfrage als übergreifendes Thema vorgeschlagen, das sowohl die Diskussion von spezifischen ICT Bildungsförderung als auch die Etablierung von ICT in nationalen Entwicklungsstrategien (in diesem Fall die Bildungsstrategien) betreffen könnte - und auch die mögliche Aufnahme in die Strategiepapiere der Weltbank zur Armutsminderung.


Meeting documents are available at:


Survey on the use of an online collaboration platform for the WSIS Action Line facilitation

(Beitrag von Rikke Frank Jørgensen, EDRI-Mitglied Digital Rights - Dänemark)

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