Frankreich verabschiedet Anti-Terrorismus Gesetz

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Mi, 18/01/2006 - 06:00

Am 23. November wurde der Anti-Terrorismus Gesetzesentwurf, eingebracht von Nicolas Sarzoky aus dem Ministerium für Inneres, von der großen Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung angenommen. Das Gesetz erleichtert die Überwachung von Kommunikationen und erlaubt der Polizei, auf die Kommunikationsdaten von Telefonanbietern, Internet Service Providern und Internet-Cafes zuzugreifen. (siehe EDRI-Gramm 3.18)

Obwohl es mehr Widerstand gab als erwartet, stimmte im Dezember auch der Senat (mit 202 Stimmen dafür und 122 Stimmen dagegen) für das Gesetz. Einige Mitglieder der sozialistischen und kommunistischen Gruppen brachten das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof mit der Auffassung, dass dieses Gesetz dem Ministerium für interne Angelegenheiten eine zu große Macht zugesteht und gleichzeitig den Einfluss der Richter mindert.

Durchgesetzt in einer Notlage, kommt dieses Gesetz nach einer Reihe von anderen Gesetzen, wie z.B. dem Gesetz für Sicherheit, das die Verhinderung von Terroranschlägen zum Ziel hat.
Das Gesetz ruft sowohl bei Befürwortern der öffentlichen Freiheit als auch bei richterlichen Beamten Besorgnis hervor.

Der Text des Gesetzes schreibt vor, dass Internet Service Provider, Internet-Cafes, Versorger und Betreiber den Datenverkehr, die gewählten Rufnummern, und IP-Adressen bei Verdacht auf terroristische Tätigkeit, den dafür vorgesehenen spezialisierten Dienststellen mitteilen müssen. Mobilfunktelefonbetreiber und Internet-Cafes werden aufgefordert, die Daten ihrer Klienten für ein Jahr rückzuhalten. Das Gesetz gestattet auch die Kameraüberwachung an öffentlichen Plätzen wie Zugstationen, Kirchen und Moscheen, Geschäften, Fabriken oder kerntechnischen Anlagen.
Dieses Verfahren ignoriert die richterlichen Beamten und erfordert keine Miteinbeziehung der Richter; es schafft sozusagen eine Überwachungspolizei und missachtet das Recht auf öffentliche Freiheit.

Laut CNIL muss dieses Gesetz und seine Bestimmungen als „außergewöhnliche Maßnahmen“ angesehen werden, welche „ergriffen werden, um auf eine besonders ernstzunehmende Bedrohung zu reagieren". Es gibt jedoch Bedenken, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Bruno Thouzellier, nationaler Sekretär der Richtervereinigung, meint, es könnte zutreffen, dass bestimmte Terroristengruppen das Cybercafe benutzen, um ihre Aktionen zu organisieren, doch sollten die Maßnahmen, welche ergriffen werden, angemessen sein, und „eine Ermittlung sollte nicht sämtlichen oder eine zu große Menge des Datenverkehrs einbeziehen".


Traffic data retention proposal sent back to the Constitutional Council (only French, 26.12.2005)


French parliament adopts tough anti-terrorism law ( 22 12 2005)


Anti-terrorist fight, a draft law and more unknowns (only French, 26.10.2005)


EDRI-gram 3.18, New French anti-terrorism surveillance plans (09.09.2005)

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