Französisches Parlament setzt erste Schritte zur Legalisierung von P2P

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Mi, 18/01/2006 - 06:00

Ende 2005 traf die französische Nationalversammlung eine überraschende Entscheidung, indem sie unerwartete Änderungen im Gesetzesentwurf vornahm, der die Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft durchsetzt. Während einer Nachtsitzung vom 21. auf 22. Dezember (mit einer Anwesenheit von nur 10% seiner Mitglieder) beschloss die Nationalversammlung (mit 30 Pro- und 28 Gegenstimmen) einen Zusatz, der den Austausch von Musik- und Videodateien im Internet für private Zwecke legalisiert.

Der Zusatz vervollständigt Paragraph 2 Art.122-5 zum geistigen Eigentum lautet wie folgt:

„Der Autor kann die Wiedergabe auf jeglichem Medium nicht verbieten, die von einem on-line Kommunikationsdienst von einer natürlichen Person für dessen persönlichen Gebrauch ohne direkte oder indirekte kommerzielle Absichten durchgeführt wird; außgenommen sind Kopien von software, sofern sie keine Sicherheitskopien sind, und vorausgesetzt, die Wiedergabe verfolgt den Zweck einer Einholung einer Nutzungsgebühr wie festgelegt in Artikel L.311-4.“

Diese Änderung steht in totalem Widerspruch mit dem vorgeschlagenen Projekt des Kulturministers Renaud Donnedieu de Vabres, welcher für natürliche Personen, im Falle einer Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Arbeiten Strafen bis zu 430.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahre Gefängnis beantragt.

Die Entscheidung wurde von der Association of Audionauts begrüßt, die eine gesetzlich festgelegte Abgabensteuer befürwortet, welche von den Internet Service Providern eingehoben werden soll. Die Provider würden das Geld wahrscheinlich aufbringen, indem sie Kunden, die eine bestimme Datenmenge up- und downloaden, eine monatliche Gebühr (ca. 2-5 Euro) vorschreiben.

Patrick Bloche, ein Repräsentant der Sozialisten aus Paris und Mitverfasser des Entwurfes, sagte in einem Interview mit der New York Times: “Wir versuchen, das Gesetz zeitgemäß zu machen, und es ist falsch, acht Millionen Franzosen, die Musik vom Internet heruntergeladen haben, als Verbrecher hinzustellen."

Um ein Gesetz verabschieden, muss der Entwurf auch durch den Senat genehmigt werden, und es ist klar, dass die Interessenverbände diesbezüglich noch nicht das letzte Wort gesprochen haben. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen den Kammern des Parlaments wird eine Mischkommission gebildet werden, um sich über den abschließenden Entwurf zu einigen.

Bei dem Versuch, für den Entwurf des Urheberrechtsgesetzes eine akzeptable Basis für alle zu finden, hatte Innenminister Nicolas Sarkozy am 16. Jänner 2005 eine allgemeine Sitzung mit den wichtigsten Vertretern der Kino-, Musik- und Internetindustrien und den Repräsentanten der Verbraucher einberufen. Die Teilnehmer waren sich über 7 Punkte der neuen gesetzgebenden Debatte einig, einschließlich der Sicherstellung der freien privaten Nützung von Arbeiten, und das freie Teilhaben an Werken, wo dies vom Autor so vorgesehen war.

Die neuesten Meldungen besagen, dass die Debatte im Februar 2006 im Senat fortgeführt werden wird.


France may sanction unfettered P2P downloads ( 22 12 2005)


The National Assembly wants to legalise the peer-to-peer downloading ( only in French, 22 12 2005)


Draft law on the copyright and the related rights in the information society, no. 1206 ( only in French )


DADVSI : Nicolas Sarkozy agrees on seven principles (only in French, 17 01 2006)

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