Belgischer Gerichtshof bestätigt Creative Commons Lizenz
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Englisch: Belgian Court upholds Creative Commons licence
Ein regionales Gericht in Nivelles, Belgien hat am 26. Oktober 2010 im Zuge einer Rechtssache wegen Urheberrechtsverletzung, bei der eine Band ihre Musik unter einer CC BY-NC-SA-Lizenz veröffentlicht hat, die Gültigkeit der Creative Commons Lizenz bestätigt.
Professor Séverine Dussollier von der Universität Namur berichtet über diesen Fall: Ein Theater hatte ein von der Band veröffentlichtes Musikstück für die Bewerbung seiner Theatersaison adaptiert. Die Werbung wurde im belgischen Radio mehrmals (ohne Zuschreibung) ausgestrahlt. Die Band hat einen vom Theater angebotenen Schadenersatz von 1.500 Euro abgelehnt und sich dazu entschlossen, wegen Urheberrechtsverletzung zu klagen.
In seiner Entscheidung anerkennt das Gericht die CC-Lizenz als gültige urheberrechtliche Erlaubnis, wie sie zuvor schon von niederländischen, spanischen und US-Gerichten akzeptiert worden war. Im Urteil wird weiter ausgeführt, dass die Nutzungsbedingungen verletzt worden sind, weil die Urheber des Songs nicht genannt und das Musikstück für kommerzielle Zwecke genutzt worden war, was die CC-Lizenz untersagt.
Das Gericht sprach den Beschwerdeführer einen Schadenersatz in der Höhe von 4.500 Euro zu.
Urteil des Gerichts von Nivelles - Lichôdmapwa (Französisch, 26.10.2010)
Belgian Court recognises CC licences (2.11.2010)
EDRi-gram 4.6: Creative Commons Lizenz in spanischen und holländischen Gerichten aufrechterhalten (29.3.2006)


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