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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.1, 18. Jänner 2006

Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen beziehen sich auf die aufzubringenden Kosten

Verfasst von sac am 18. Januar 2006 - 6:00

Nachdem das Europäische Parlament die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einführt hatte, begann in vielen Ländern auschließlich eine Debatte bezüglich der Kosten. Das Europäische Parlament beschloss, den Artikel zu löschen, der die Kostenrückvergütung für alle zusätzlichen Kosten der Speicherung, der Ablage und der Übermittlung von Daten vorsah. Im Entwurf der Richtlinie, die vom Civil Liberties Komitee erlassen wurde, hatten Mitglieder zunächst eine vollständige Rückvergütung der Kosten gefordert.

Die Frage allerorts ist, wer die Vorratsdatenspeicherung bezahlen soll. Die Kosten umfassen nicht nur den Speicherplatz, sondern auch das Management, die Entwicklung und die Sicherung dieser Daten. Dieses Bedenken wird nicht nur von ISPs, sondern auch von der Polizei einiger Länder geteilt, wo diese verpflichtet sind, die Kosten für die Bereitstellung der Daten zu erstatten.

Wenn der ursprüngliche Antrag angenommen worden wäre, hätten laut finnischem Innenministerium die Kosten für das Land rund 5,5 Milliarden Euro ausgemacht. Im Moment ist die vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung auf VoIP Dienstleistungen und die eigene Email der Anwender begrenzt. Es betrifft weder Internet-Anrufe noch Emaildienstleistungen, die auf dem Internet basieren, wobei die Kosten für den Staat unter Umständen ca. 10-40 Millionen Euro ausmachen werden. Die vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung gilt auch nur für Unternehmen, die als Telekomdienst authorisiert sind.

Einige Experten verliehen diesen Bedenken Ausdruck, da laut eigener Aussage die Vorratsdatenspeicherung bei Internetdaten ungleich schwieriger ist als bei Telefonanrufen, wo die Sache ziemlich klar ist. Es ist nicht einfach, zwischen Daten und Inhalt zu unterscheiden, und die praktischere Lösung wäre wohl, alles zu erhalten und die nicht benötigten Inhalte zu verwerfen. Dies würde ziemlich raffinierte Filtermethoden für die ISPs nötig machen, und weitere Kosten erzeugen. Richard Clayton vom Cambridge University Computerlabor, der eine Doktordissertation über Datenzurückhaltung geschrieben hat, ist der Ansicht, dass die EU das Internet nicht versteht und daher ein Gesetz entworfen hat, das – sofern es als solches angewandt wird – hohe Kosten verursachen würde.

Ein umstrittener Aspekt ist auch der vorgesehene Zeitraum von zwei Jahren für Vorratsdatenspeicherungen; das Internet bewegt sich schnell und verändert sich rasch. Bei der schnellen Änderung von Adressen und Seiten gelten Daten, die bis zu zwei Jahre alt sind bereits als veraltet. Ein weiteres großes Bedenken ist, dass die Daten nicht nur wie ursprünglich geplant für die Terrorismusbekämpfung, sondern auch für zivile Fälle verwendet werden könnten. Es kamen Fragen auf, ob diese Richtlinie Bürger vor unautorisiertem Zugriff auf ihre privaten, vertraulichen Daten schützen würde.

Innenminister Charles Clarke versichert zwar, dass die Menschenrechte beachtet werden und dass er die Bedenken der ISPs bezüglich der Kosten der Datenzurückhaltung versteht, bietet aber keine eindeutigen Antworten; er ruft zu einem Dialog zwischen der Regierung und der Industrie auf, um das Gesetz in Kooperation durchzusetzen, äußert sich jedoch nicht zu einem klaren System der Vergütung von Vorratsdatenspeicherungskosten an die ISPs.


Will logging your email combat terrorism in Europe? (12.01.2006)


ISPs, telcos and police voice fears over data retention cost (13.01.2006)


Finland: Ministries comment mandatory data retention (15.12.2005)


Data law passed in EU seen as restrictive (15.12.2005)


MEPs vote for mandatory data retention (14.12.2005)

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