Ende Juli 2006 gab das Büro des ungarischen Prämierministers die legislativen Konzepte für den Herbst heraus, die auch das Gesetz zu Verschlusssachen beinhalten.
Die ungarische Menschenrechtsorganisation HCLU hat zwei Anfragen eingebracht, die sich mit Details des Entwurfes beschäftigen, aber das Büros des Prämierministers hat jede Verlautbarung darüber abgelehnt.
Das letzte Mal reichte die ungarische Regierung den Entwurf für ein neues Gesetz zu Verschlusssachen Anfang Dezember 2005 beim Parlament ein; das Parlament diskutierte es in einem Expressverfahren und wickelte die erste Gesetzeslesung innerhalb von zwei Wochen ab. Die Debatte wurde im Januar fortgesetzt, die einzige Hürde war, dass die Regierung es verabsäumt hatte, die Änderungen im Strafgesetzbuch zu den Strafsanktionen bei illegaler Bekanntgabe von Verschlusssachen beizulegen.
An diesem Punk schalteten 3 NGOs (HCLU, Protect the Future und Press Freedom Centre) sich ein und eine Pressekonferenz anberaumten, um die Regierung aufzufordern, den Entwurf zurückzunehmen und ein neues Dokument aufzusetzen. Der Einspruch war erfolgreich. Im Januar 2006 verschob die Regierung alle weiteren parlamentarischen Debatten zur geplanten Gesetzgebung und Anfang Februar 2006 beendete das Parlament seine Wintersitzungsperiode ohne das Gesetz zu Verschlusssachen zu übernehmen.
Bevor der Entwurf im Parlament eingereicht worden war, wurden nur die Ministerien und „professionelle Institutionen“ (z.B. die Geheimdienste) zu Rate gezogen, es gab keine öffentliche Debatte und weder die Medien noch die NGOs, die im Bereich der Redefreiheit und Informationsfreiheit tätig sind, wurden informiert. Dies führte zu einem noch restriktiveren Text als dem, der bisher in Kraft war. Wäre er angenommen worden, hätte der Gesetzesentwurf der Regierung erlaubt, den Bürgern offene Debatten über öffentliche Belange zu untersagen und das Äußern von Meinungen, die vom Standpunkt der Regierung abweichen, zu verbieten.
Das Hauptanliegen von HCLU waren die Gefährdung von Journalisten. Laut Strafgesetzbuch müssen Journalisten, die Geheimdokumente enthüllen, mit einer Haftstrafe rechnen - auch in Fällen, in denen es nicht bewiesen werden konnte, dass der Journalist über den Geheimstatus des Dokuments in Kenntnis gesetzt war.
Im Entwurf des Gesetzes zu Verschlusssachen wären diese Abschnitte im Strafgesetzbuch auf unbestimmte Zeit in Kraft geblieben. HCLU findet es unakzeptabel, dass die relevanten Abschnitte des Gesetzbuches während der Entwurfserarbeitung des neuen Gesetzes weder geprüft noch geändert wurden.
Zweitens ist das Recht des Einzelnen auf Zugriff auf zurückgehaltene Daten in Ungarn als Verfassungsrecht verankert. Theoretisch kann jeder Bürger – unter gewissen Umständen – diese Information erhalten, wenn er oder sie Gegenstand einer Untersuchung des Geheimdienstes gewesen ist. Laut dem Entwurf würde die Herausgabe solcher Informationen auf der willkürlichen Entscheidung des Staates beruhen, anstatt als dessen Pflicht angesehen zu werden.
Drittens würde der Entwurf die Frist für die Herausgabe von geheimer Information von den derzeitigen 90 Jahren auf 80 Jahre verkürzen, was nach Ansicht von HCLU immer noch übertrieben ist. Weiters würde der Entwurf die Frist im Fällen von Staatsgeheimnissen von den derzeitigen 20 Jahren auf 60 Jahre ausweiten, wobei die Definierung von „geheim“ im Entwurf nicht den Anforderungen eines demokratischen Staates entspricht.
Wenn er angenommen worden wäre, hätte er die Schutzmaßnahmen der Informationsfreiheit, die im Datenschutzgesetz und im Gesetz zur Informationsfreiheit festegelegt sind, umgangen. Die Kategorien zur Klassifikation von Daten im Entwurf waren umfangreich. Zum Beispiel gab es Abschnitte, die statistische Daten und Daten über öffentliche Angelegenheiten und öffentliche Geldmittel als geheim klassifizierten. Zusätzlich hätte der Entwurf die Regierung dazu befugt, alle Daten mit Bezug auf internationale Beziehungen zu klassifizieren, ohne die entsprechenden internationalen Konventionen zu berücksichtigen.
Wenn die derzeitige Regierung nicht ihren Verpflichtungen nachkommt, die sie in ihrem Manifest eingeht, in dem sie festlegt, dass das Gesetz zu Staatsgeheimnissen an das Gesetz zur Öffentlichkeit von Daten im öffentlichen Interesse angeglichen werden muss, und sich nicht an einer öffentlichen Debatte zum neuen Gesetz zu Verschlusssachen beteiligt, wird die Arbeit der Befürworter von Informationsfreiheit härter sein als vor der Wahl.
Statewatch- HCLU - Threat to journalists and freedom of information from draft secrecy law (08.2006)
Manifesto - New Hungary − Freedom and Solidarity
(Beitrag von Adam Foldes - HCLU, Ungarn - www.hclu.org)
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