Die Lizenz zum Hacken: in Deutschland werden die Befugnisse des Verfassungsschutzes im Internet ausgeweitet

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Mi, 13/09/2006 - 16:56

Die Verfassungsschutzbehörden im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfahlen (NRW) werden in Zukunft befugt sein, sich in die Computer von Terrorverdächtigen einzuhacken, wenn ein Gesetz, das derzeit im Landtag diskutiert wird, angenommen wird. Der Beschluss würde die Behörde dazu ermächtigen, die neue Befugnis für “heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel" einzusetzen.
Das Argument der gesamten regierenden konservativ-liberalen Koalition ist, dass es sich lediglich um eine Klarstellung der bestehenden Kompetenzen für Kommunikationsüberwachung handelt, die Sozialdemokraten sind gegen das Gesetz. Karsten Rudolph, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfahlen, bezeichnete die neue Regelung als "staatlich organisierten Hausfriedensbruch". Tatsächlich sind die öffentlichen Rechtfertigungen für diese Erweiterung der Rechte des Verfassungsschutzes fragwürdig. Innenminister Ingo Wolf verweist darauf, dass die mutmaßlichen Kofferbomber, die kürzlich in Deutschland nach einem fehlgeschlagenen Versuch, zwei Züge in die Luft zu jagen, festgenommen wurden, die Baupläne für die Bomben im Internet gefunden hatten. Er erklärte aber nicht, wie Hacker des Verfassungsschutzes dies herausfinden oder sogar verhindern hätten können, wenn man bedenkt, dass die Attentäter zuvor nie irgendwie auffällig geworden waren.
Eine weitere Änderung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfahlen würde laut Beschluss auch die Pflichten von Banken, Telekommunikationsunternehmen und anderen Branchen betreffen, die Informationen über ihre Kunden herausgeben müssen, wenn der Verfassungsschutz diese verlangt. Diese Verpflichtung, die nach dem 11. September 2001 eingeführt wurde, wurde bisher nur dann geltend gemacht, wenn die wahrgenommene Bedrohung für die Verfassung und den Staat von einer ausländischen Macht oder einer internationalen Terrororganisation ausgegangen war. Jetzt hätten Firmen auch im Falle von „Versuchen, die gegen die grundlegende liberaldemokratische Ordnung, gegen die Existenz oder die Sicherheit der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes gerichtet sind, oder die auf rechtswidrige Eingriffe in die verfassungsmäßigen Rechte der Bundesrepublik und ihrer Mitglieder abzielen“ Informationen über Kunden herauszugeben.
In der Öffentlichkeit wird dies als „Terrorismus“ tituliert, in der Vergangenheit waren davon in Deutschland allerdings auch politische Gegenfraktionen und auch religiöse Gruppierungen betroffen.
Das neue Gesetz scheint ein Teil der konservativen Kampagne zu ein, die sich bemüht, umfassende inländische Überwachungsbefugnisse für das Internet einzuführen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kündigte weitere Pläne zur Ausweitung der Überwachungsbefugnisse im Internet an, und die deutsche Regierung beschloss kürzlich, sowohl Personal als auch das Budget für die Internetaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes zu erhöhen. Im Bundesland Schleswig-Holstein plant die konservative Regierung die Einführung eines vorgeschriebenen Programms zur Datenzurückhaltung für Webanonymizerdienste, das viel weiter gehen würde als es die EU Richtlinie zur Datenzurückhaltung vorsieht. Das Bundeskriminalamt arbeitet derzeit an einer zentralen Datenbank für Ermittlungen im Internet. Deutsche Strafverfolgungsbehörden „patrouillieren“ bereits ohne vorhergehenden Verdacht in den öffentlichen Bereichen des Internets und haben schon seit 1998 eine Koordinationsstelle dafür eingerichtet.
Während das Internet mehr und mehr ins Visier der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden gerät, haben andere Sektoren anscheinend an Reiz verloren. Das neue Gesetz in Nordrhein-Westfahlen hält die Informationspflicht für Firmen über deren Kunden nur für den Sektor der Bankdienstleistungen und für Telekommunikationsanbieter aufrecht. Die Regelungen, die diese Pflichten bisher auch für Postdienste und Fluglinien vorsah, werden aufgehoben.

Gesetzesentwurf zur Änderung des Verfassugnsschutzgesetzes in NRW (3.07.2006)

Derzeitiges Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW (18.12.2002)


Heise News zum neuen Gesetz (31.08.2006)


Heise News zur Ausweitung der Internetüberwachung (23.08.2006)


Minister of Justice criticizes anonymization service (23.08.2006)


Ralf Bendrath blog - Internet privacy and related topics

(Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi Mitglied Netzwerk Neue Medien)

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