Verfassungsbeschwerde gegen BSI Gesetz
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Wolfgang Wieland von den Grünen haben gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (BSI-Gesetz) Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Gesetz – seit August 2009 in Kraft – ermächtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation jedes Bürgers mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten (z.B. per E-Mail) aufzuzeichnen. Erfasst wird dabei auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden, so auch, wer sich wann für welche Internetseiten interessiert hat und nach welchen Worten er dort gesucht hat. Dadurch kann beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat," erläutert der AK Vorrat.
Beschwerdeführer Wolfgang Wieland steht auf dem Standpunkt, durch dieses Gesetz sei das Bundesamt für Sicherheit (BSI) zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. "Es ermächtigt zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat",so Wieland.
Und Patrick Breyer resümiert: "Der Bundestag muss diese Grundrechtsverletzung jetzt beenden, will er nicht eine weitere Niederlage in Karlsruhe erleiden."
[unwatched / vorratsdatenspeicherung.de]


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