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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.16, 25. August 2010

ENDitorial: Entwurf zum neuen CR-Urheberrechtsgesetz durchgesickert

Verfasst von sac am 26. August 2010 - 11:01
  • Copyright / Urheberrecht
  • Open Source / Open Data
  • Tschechische Republik
  • Verwertungsgesellschaften


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ENDitorial: Leaked draft of the new Czech Copyright Act

Drei Tage nachdem das Kulturministerium den Entwurf zum neuen tschechischen Urheberrechtsgesetz an betroffene Organisationen zur Stellungnahme ausgesandt hatte, wurde ein Antrag der Tschechischen Piratenpartei auf Zugang zu diesen Dokumenten abgelehnt. Anfang August 2010 gelangte der Entwurf aber in die Hände der Pirátské Noviny (Piraten News). Der Entwurf enthält einen "Strom von Verbesserungen", der Millionen von Euro aus dem öffentlichen Sektor in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen wird.

Das tschechische Kulturministerium, Verwertungsgesellschaften und die Vereinigung der Kopieranstalten haben eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes in großem Stil vorbereitet. Und wo sind die Normalbürger, die von dieser Gesetzesänderung betroffen sein werden? Sie werden vom Kulturministerium in vergleichbarer Weise vertreten wie die Autoren durch die Verwertungsgesellschaften.

Die Gesetzesänderung wird die Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken, die Autoren selbst und insbesondere Bibliotheken und die Budgets der öffentlichen Hand schmerzen. Und sie wird weiteren Versuchen zur Kontrolle des Internets Vorschub leisten. Zusätzlich wird das Gesetz (wie in einer früheren Ausgabe berichtet) den Verwertungsgesellschaften im Rahmen eines Probebetriebs Zugang zum Bürgerregister ermöglichen. Die Gesetzesänderung ist sehr weitreichend und eliminiert auch noch die kleinsten Verbesserungen, die in den letzten Jahren erzielt werden konnten. Einige Abschnitte stellen sogar einen Rückschritt gegenüber November 1989 dar, weil sie unter Androhung von Geldstrafen eine verpflichtende Registrierung von Druckgeräten verlangen.

Der Entwurf erschwert auch die Nutzung von Copyleft-Lizenzen (Anm.: im Unterschied zu Copy"right") (z.B. Creative Commons) soweit, dass deren Einsatz nahezu unmöglich wird. Er gesteht den Verwertungsgesellschaften das Recht zu, verwaiste Werke zu kontrollieren, Gebühren für deren Nutzung einzuheben und verbietet deren Verbreitung und Reproduktion ohne Erlaubnis. Er führt die Verpflichtung wieder ein, alle Live-Veranstaltungen, einschließlich eines detaillierten Programms an die Verwertungsgesellschaft OSAm zu melden.

Er stärkt das Monopol der derzeitigen Verwertungsgesellschaften und verringert den Wettbewerb in diesem Segment. Darüber hinaus wird die Verpflichtung für die Verwertungsgesellschaften, die Nutzungsgebühren gemäß dem Grundsatz der Unterstützung von kulturell bedeutenden Werken und Leistungen zu verteilen, aufgehoben. Er verringert die Kompensation für Autoren und schadet schließlich öffentlichen Bibliotheken und Schulen.

Der Entwurf zum Urheberrechtsgesetz enthält einen kontroversiellen Abschnitt über den zeitlichen Effekt von Copyleft-Lizenzen (z.B. Creative Commons, auch "public license" genannt). Er führt die Verpflichtung für Autoren ein, jedes Mal die Verwertungsgesellschaft zu informieren, wenn sie ein Werk außerhalb des strikten urheberrechtlichen Rahmens veröffentlichen wollen. Diese Gesetzgebung zerstört die Idee des einfachen und schnellen Veröffentlichens, das durch die "Public licenses" ermöglicht wird, und zwingt diesem System bürokratische Elemente auf. Verwertungsgesellschaften würden auch einen kompletten Überblick über Copyleft-Werke bekommen.

Der Entwurf hält fest: "Erklärt ein vertraglich nicht vertretener Rechteinhaber seinen Willen, bei der Vergabe einer kostenfreien Lizenz die Auswirkungen des kollektiven Vertrags auszuschließen, sind die Auswirkungen des kollektiven Vertrages gegenüber dem kollektiven Verwalter im Umfang der zur Verfügung gestellten Lizenz ausgeschlossen, sobald der Verwalter über die Vergabe der Lizenz in Kenntnis gesetzt wird."

Das bedeutet, dass der Autor die Verwertungsgesellschaft informieren muss, um eine freie Lizenz vergeben zu können. Und er trägt die Beweislast, das heißt, er muss den Nachweis erbringen, dass er die Lizenz vergeben darf. Oder, wenn man so will, und um so schwieriger, der Nutzer der kostenfreien Lizenz hat nachzuweisen, dass die Verwertungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt worden ist. Die Gesetzesnovelle verstößt daher gegen die erklärte Unterstützung freier Lizenzen.

Der Entwurf führt auch die Kategorie der verwaisten Werke (§ 27a des Entwurfs), deren Autoren nicht bekannt oder nicht festzustellen sind, ein. Die Verwertungsgesellschaften würden die Rechte dieser Autoren gemäß § 100c, Abs.1 des Entwurfs verwalten: "Der kollektive Verwalter vertritt die Rechteinhaber von verwaisten Werken auch in dem Fall, in dem die Rechte nicht Gegenstand einer obligatorischen Rechteverwertung sind." Die erhobenen Gebühren würden über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren aufbewahrt, die Verwertungsgesellschaft würde jährlich 20 Prozent Verwaltungsgebühr einbehalten und der Restbetrag würde dann an den nationalen Kultur- oder Filmfonds überwiesen.

Pirate News: Need money? Pass a bill! Draft of the new Czech Copyright Act has leaked (10.8.2010)

Entwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes (Tschechisch)

Artikel: "Brauchen Sie Geld? Verabschieden Sie ein Gesetz!" Entwurf zum neuen tschechischen Urheberrechtsgesetz durchgesickert (Tschechisch, 3.8.2010)

(Wir bedanken uns bei Mikuláš Ferjenčík, Vize-Präsident der PPCZ und Chefredakteur von www.piratskenoviny.cz)

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