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EDRI-gram - Nr. 4.16, 30. August 2006 |
EU Audiovisual-Richtlinie: Die Deklaration von Budapest für die Freiheit des Internets.
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Mi, 30/08/2006 - 15:41
Europäische Medienwissenschaftler haben einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU Richtlinie zu Audiovisuellen Mediendiensten wegen seines unklaren Regelungskonzepts von „nicht-linearen audiovisuellen Diensten“ kritisiert, welches auch das Internet betreffen würde. Die Kritik wurde in der „Deklaration von Budapest für die Freiheit des Internets“ vorgebracht, die von Dr. Peter Molnar, Forschungsbeauftragter am Zentrum für Medien und Kommunikationsstudien der Central European University formuliert wurde. Die Deklaration steht für weitere Unterschriften von Medienwissenschaftlern offen. Der Entwurf für die Richtlinie soll die „Fernsehen ohne Grenzen“-Richtlinie (TVWF) von 1989 (zuletzt überarbeitet in 1997) ablösen. Er stellt Regelungen für zwei Arten von audiovisueller Medieninhalte auf: „linear“ und „nicht-linear“. „Lineare Dienste“ sind klassische TV Ausstrahlungen. „Nicht-lineare Dienste“ beinhalten Dienste auf Wunsch und kommerzielle audiovisuelle Inhalte, auch im Internet. Trotz der anhaltenden Diskussion besteht noch immer erhebliche Unsicherheit darüber, welche Art von Medien als „nicht-lineare audiovisuelle Medien“ bezeichnet werden könnten, die unter die grundsätzliche Stufenregelung des Vorschlages fallen würden. Die EU Beauftragte für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, versichert jedoch, dass der Entwurf für die Audiovisual Richtlinie sich nicht mit neuen einschränkenden Verordnungen beschäftigt, sondern durch die weitere Koordination von Minimalstandards ein rechtliches Rahmensystem für neue Dienste im internen Markt hervorbringen wird. Sie erklärt, dass die vorgeschlagene Gesetzgebung andere Elemente des Gesellschaftsrechts ergänze, besonders die E-Commerce Richtlinie, die keine vereinheitlichten Regelungen in einigen wesentlichen Bereichen des öffentlichen Interesses – wie der Schutz Minderjähriger – anbieten. Die Deklaration von Budapest andererseits bringt Bedenken zum Ausdruck, dass die „Vergrößerung der Reichweite von einigen ziemlich besorgniserregenden Aspekten der Fernsehrichtlinie im Bezug auf das Internet – wie sie der Entwurf zur neuen Richtlinie der Europäischen Kommission in viel zu undeutlichen Begriffen vorschlägt, welche die Anbieter und Nutzer von Inhalten in Unsicherheit darüber lassen würden, ob ihre jeweiligen Aktivitäten denn von dieser neuen Richtlinie gedeckt werden – eine unverantwortliche Einschränkung der Rede- und der Informationsfreiheit darstellen würde.“ Stattdessen argumentieren die Signatarmächte, dass „die E-Commerce Richtlinie der EU bereits den notwenigen Regelungsrahmen für die Dienste der Informationsgesellschaft bereitstellt.“ Die Deklaration wurde Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorgelegt und liegt für weitere Unterschriften von Medienwissenschaftlern offen. Die Europäische Kommission brachte den Vorschlag am 13. Dezember 2005 beim Europäischen Parlament ein. Laut der Beauftragen Reding ist die Annahme durch das Kulturelle Komitee des Europäischen Parlaments für Oktober geplant; die Abstimmung im Plenarausschuss wird schlussendlich im Dezember 2006 stattfinden. Eine politische Einigung im Rat könnte unter der Deutschen Präsidentschaft (erste Hälfte des Jahres 2007) erreicht werden, und die zweite Gesetzlesung könnte unter der Portugiesischen Präsidentschaft stattfinden (zweite Hälfte 2007). Budapest Declaration for Freedom of the Internet (15.06.2006) Signatures can be submitted to Peter Molnar and Laura Ranca Modernising the TV without Frontiers directive EDRI-gram : Draft Audiovisual Media Services Directive under criticism (24.05.2006) (Beitrag von Christian Möller) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/213
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