Niederländischer Internetdienste-Anbieter muss The Pirate Bay nicht sperren
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Englisch: Dutch Internet provider not obliged to block The Pirate Bay
Mit seiner Entscheidung vom 19. Juli 2010 wies das Gericht von Den Haag einen Antrag der niederländischen Urheberrechtsorganisation Brein ab. Brein hatte gefordert, den Internetdienstanbieter Ziggo dazu zu verpflichten, eine Zugangssperre zu The Pirate Bay einzurichten.
In seinem Urteil zum Schnellverfahren erklärt das Gericht, dass eine Sperrverfügung für The Pirate Bay nur dann erteilt werden kann, wenn Brein nachweisen kann, dass Kunden von Ziggo The Pirate Bay zur Verletzung von Urheberrechten nutzen. Brein konnte diesen Machweis nicht erbringen; außerdem würde die Sperrung von The Pirate Bay alle Ziggo-Kunden betreffen, nicht bloß auf jene, die The Pirate Bay nutzen.
Weiters merkte das Gericht an, dass eine Sperrverfügung ausschließlich dann ausgesprochen werden kann, wenn keine weniger einschneidenden Maßnahmen zur Verfügung stehen. Nach Ansicht des Gerichts könne die Verfolgung einzelner Rechtsverletzer als weniger drastisch angesehen werden. Brein hatte diese Möglichkeit nicht ausgeschöpft.
Brein hat auch ein Hauptverfahren angeregt, um Ziggo zur Sperrung von The Pirate Bay zu zwingen und angekündigt, den Gerichtsentscheid zum Schnellverfahren anzufechten.
(Ein Beitrag von Ot van Daalen - EDRi-Mitglied Bits of Freedom - Niederlande)
Decision (Niederländisch, 19.07.2010)
unwatched: Niederländische Urheberrechtsorganisation fordert Sperre von The Pirate Bay (5.05.2010)


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