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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.15, 28. Juli 2010

EDRi und EuroISPA gegen Forderung der Kommission nach Notice&Take-down

Verfasst von sac am 30. Juli 2010 - 3:05
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Europäische Union
  • Notice & take-down


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: EDRi and EuroISPA attack EC's demands for notice and takedown

EDRi und die European ISP Association (EuroISPA - Dachverband der europäischen Provider-Vereinigungen) haben eine gemeinsame Stellungnahme von Zivilgesellschaft und Industrie zum Entwurf für eine informelle Empfehlung der Europäischen Kommission über den Take-down (das Abschalten) von Webseiten, die der Illegalität beschuldigt werden, vorbereitet.

Der Geltungsbereich der Empfehlung ist nominell auf Webseiten mit kindesmissbräuchlichem, terroristischem und rassistischem Inhalt beschränkt. Allerdings stellt bereits dieser Vorschlag ein „Mission Creep“ von Maßnahmen dar, die für die Entfernung von Webseiten mit kindesmissbräuchlichem Inhalt angewendet werden. Weitere „Mission Creeps“ (Anm: unvermeidliche Ausweitung der Sperren auf andere Arten von Inhalten) in andere Bereiche müssen daher als unvermeidbar angesehen werden.

Die Vorschläge der Kommission umfassen drei unterschiedliche Szenarien:

a) Forderungen von Strafverfolgungsbehörden, gerichtliche Verfügungen und Anordnungen zur Abschaltung von Webseiten:
In diesem Fall schlägt die Kommission vor, dass ISPs Webseiten ohne lange Überlegungen löschen sollen.

b) Benachrichtigungen durch Strafverfolgungsbehörden, Beschwerde-Hotlines oder „andere Behörden, die aufgrund nationaler Gesetze berechtigt oder beauftragt sind, Internetinhalte zu überwachen“: In diesem Fall schlägt die Kommission ebenfalls vor, dass ISPs die besagten Webseiten ohne lange zu überlegen löschen sollen.

c) Meldungen von Bürgern: In diesem Fall schlägt die Kommission vor, dass ISPs die besagten Webseiten löschen sollen, wenn sie von deren Rechtswidrigkeit überzeugt sind.

Die Kommission schlägt weiterhin vor, dass Internet Hosting Provider ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern sollen, um größere rechtliche Sicherheit bei der Löschung von Webseiten zu haben.

In ihrem gemeinsamen Brief wenden die Vereinigungen ein, dass davon ausgegangen wird die Inhalte der Webseiten seien rechtswidrig, wobei in der Realität in den meisten Fällen vor Löschung der Webseiten kein Gerichtsentscheid ergehen würde. Auch ein nachträglicher Gerichtsentscheid ist in dieser „Kooperation“ nicht vorgesehen.

Des weiteren wird in dem Brief hinterfragt, weshalb der Vorschlag ohne Analyse der bestehenden Benachrichtigungssysteme, möglicher negativer Auswirkungen auf anschließende Untersuchungen sowie die strafrechtliche Verfolgung der Teilnahme Krimineller an solch illegalen Aktivitäten (Würden diese Take-downs an Stelle rechtmäßiger Untersuchungen/Verhandlungen vorgenommen werden?), der Größe des Problems und der sich verändernden praktischen Umsetzungen von Begriffsdefinitionen für Terrorismus und Hassreden, gemacht wurde.

EDRi und EuroISPA weisen auf die rechtlichen Verpflichtungen der EU-Mitgliedsstaaten im Hinblick auf das Recht auf Kommunikation, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte definiert ist, hingewiesen und erinnern die Kommission an ihre eigene Einschätzung der Beschränkung dieser Rechte. Beispielsweise weist die Kommission in der Folgenabschätzung der Richtlinie über die Ausbeutung von Kindern auf „die Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung dieses Grundrechts gesetzlich vorgeschrieben sein muss“, hin.

Abschließend stellen EDRi und EuroISPA fest, dass „die Behörden im Kontext der ´öffentlich-privaten Zusammenarbeit´ schlussendlich und überraschenderweise nicht verpflichtet sind, Verantwortung für die Vollstreckung zu übernehmen und in der Folge die Individuen, die hinter den Webseiten, die Gegenstand der Take-down-Aufforderungen sind, stehen, auszuforschen und strafrechtlich zu verfolgen. Die Empfehlungen übertragen die rechtliche Verantwortung und die Beweislast für die dringlichsten Tätigkeiten auf private Unternehmen, wodurch sie auch die Risiken von öffentlichen Institutionen auf private Unternehmen weitergeben.

Diese Unterlassung bedeutet, dass mit diesem Entwurf zur Empfehlung nicht nur das Risiko eingegangen wird, die Grundrechte von Beschuldigten zu verletzten, sondern auch der Kampf gegen illegale Inhalte durch gesetzmäßige und bewährte Mittel der Strafverfolgung ernsthaft beeinträchtigt wird. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Strafverfolgungsbehörden die Serviceleistungen der Provider ausnutzen könnten, um gegen mutmaßliche Rechtsverletzungen abseits formaler Rechtsstrukturen vorzugehen und damit Transparenz, behördliche Verantwortung und Rechtssicherheit untergraben.“

(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)

EDRi/EuroISPA letter (9.07.2010)

EC's draft recommendations for Public-Private Cooperation (04.2010)

Child exploitation impact assessment (25.03.2010)

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