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Vorratsdatenspeicherung: Neuer Vorstoß zur Umsetzung
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Di, 27/07/2010 - 16:36
Zur Erinnerung: 2006 wurde eine EU-Richtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, flächendeckend eine verdachtsunabhängige und anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internet-Kommunikationsdaten vorzusehen und die gesammelten Daten für mindestens sechs und höchstens 24 Monate zu speichern. Während die EU-Richtlinie in Deutschland 2008 umgesetzt und mittlerweile vom Deutschen Verfassungsgericht wieder aufgehoben wurde, ist die VDS-Richtlinie in Österreich bis dato noch nicht umgesetzt, weshalb ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Auch gegen Schweden, die Niederlande, Irland und Griechenland sind Verfahren beim EuGH eingeleitet worden. Mit einer Verurteilung Österreichs wegen Nicht-Umsetzung ist laut Bures jederzeit zu rechnen. Gegen Schweden, Irland und Griechenland wurde eine Verurteilung bereits ausgesprochen, wobei es rein um die Frage der formalen Umsetzung, und nicht um das Problem der Grundrechtskonformität geht. Inzwischen hat aber der irische High Court einen Vorstoß in diese Richtung unternommen und will die Richtlinie einer grundrechtlichen Überprüfung durch den europäischen Gerichtshof unterziehen lassen. Bei anhaltender Kritik von vielerlei Seiten legt Ministerin Bures also einen neuen Entwurf zur erforderlichen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und damit zur Umsetzung der VDS-Richtlinie in Österreich vor, mit dem einige besonders strittige Punkte entschärft werden sollen: * Berufsgeheimnisträger: Von etlichen Seiten waren Bedenken geäußert worden, wie mit Daten von Berufsgeheimnisträgern umgegangen werden soll. Besonders davon betroffen sind das Reaktionsgeheimnis sowie sensible Informationen, die mit Ärzten, Anwälten, Seelsorgern sowie sozialen und psychologischen Diensten ausgetauscht werden. Um gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflichten und Berufsgeheimnisse berücksichtigen zu können, sieht der neue Entwurf die Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle vor. Die Clearingstelle, die allerdings von den abfragenden Behörden eingerichtet werden soll, soll betreffende Datenauskünfte anonymisieren, wenn Teilnehmer durch (anerkannte) Berufsgeheimnisse einem besonderen Schutz unterliegen. Bures verweist übrigens darauf, dass es korrespondierender Regelungen in der Strafprozessordnung bedarf, damit diese Regelung in vollem Umfang greifen kann. * Schwere Straftaten: Im Begutachtungsverfahren war besonders häufig moniert worden, dass die Abfrage der auf Vorrat gespeicherten Daten wenn schon, dann nur bei Verdacht auf eine "schwere Straftat" zu rechtfertigen ist. Der Begriff ist aber im österreichischen Recht nicht definiert. Bures verweist hier wiederum auf Justizministerin Bandion-Ortner, bezeichnet aber eine "simple Jahresfestschreibung als problematisch". * Umfassende Informationsverpflichtung und Rechtssicherheit: Bures sieht – zumindest nachträglich und sofern keine Gefährdung der Ermittlungsergebnisse zu befürchten ist - Bedarf nach umfassender Information der betroffenen Personen. Provider müssen ihre Kunden demgemäß spätestens nach 30 Tagen via SMS über sie betreffende Datenabfragen (Rechtsgrundlage, betroffene Daten, Datum und Uhrzeit und Stelle, die die Daten abgefragt hat) informieren. Der neue Entwurf des Infrastrukturministeriums liegt nun also vor. Bures verweist allerdings mehrmals darauf, dass von Seiten des Justiz- und Innenressorts noch Vorstellungen zu begleitenden Novellen der Strafprozessordnung (StPO) und des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) erforderlich wärenund möchte mit dem endgültigen Beschluss noch so lange warten, bis die EU-Kommission die derzeit laufende Evaluierung der Richtlinie angeschlossen hat. Dies ist für September 2010 angekündigt. Datenschutz und Privatsphäre stehen also in Österreich wie auch in der Europäischen ein heißer Herbst bevor, denn neben der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung stehen nach der Sommerpause weitere brisante Themen – wie das Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten und eventuelle neue Datenaustauschprogramme mit den USA oder der möglicher Ausbau des Einsatzes von Nacktscannern auf der Agenda. [ unwatched ] Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/2084
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