Berlin: Videoaufzeichnung von Demonstrationen rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demonstrationen für rechtswidrig erklärt. Die Überwachung stelle einen Eingriff in die Grundrechte der Demonstranten dar und sei keinesfalls gerechtfertigt. Bisher hatte die Berliner Polizei Demonstrationen und Kundgebungen angeblich „zu Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit“ gefilmt, berichtet heise.
Das Verwaltungsgericht erklärt sein Urteil damit, dass die Behörden mit ihrem Vorgehen die Versammlungsfreiheit und die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen verletzen. Das Gericht befürchtet, dass die Tatsache, von polizeilichen Kameras beobachtet und aufgezeichnet zu werden, Auswirkungen auf das Verhalten des einzelnen Demonstranten und somit möglicherweise auch auf dessen Entscheidung zur freien Äußerung seiner Meinung haben könnte. Video- und Tonaufzeichnungen von öffentlichen Versammlungen sind, laut dem deutschen Versammlungsgesetz, ausschließlich dann erlaubt, wenn von den Teilnehmern „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen“.
Dem Urteil des Verwaltungsgerichts ging die Klage eines Teilnehmers einer Anti-Atom-Demonstration, die im September 2009 in Berlin stattgefunden hatte, voraus. Der Kläger hatte sich im Laufe der gesamten Demonstration im direkten Aufzeichnungsfeld der polizeilichen Kameras befunden.


Neueste Kommentare
vor 7 Stunden 52 Minuten
vor 1 Tag 12 Stunden
vor 1 Woche 3 Tage
vor 4 Wochen 1 Tag
vor 4 Wochen 1 Tag
vor 4 Wochen 5 Tage
vor 4 Wochen 5 Tage
vor 5 Wochen 1 Tag
vor 5 Wochen 2 Tage
vor 8 Wochen 17 Stunden