Europäische Datenschützer ermahnen de Gucht wegen ACTA
Wie Dienstag bekannt wurde, hat die Artikel 29-Datenschutzgruppe (WP29) in der Vorwoche Handelskommissar Karel de Gucht ein eindringliches Schreiben in Bezug auf die Verhandlungen zum ACTA-Abkommen übermittelt.
Das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hatte bisher schon sehr viel Staub aufgewirbelt, weil es nach Meinung zahlreicher Kritiker in höchstem Maße unverhältnismäßig ist und weit über die Bekämpfung der Produktpiraterie hinausgeht. So steht etwa die Einführung eines Three-Strikes-Regimes (Verhängung von Netzsperren wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen nach dreimaliger Verwarnung) oder drastische Grenzkontrollen wie die Durchsuchung und Beschlagnahme von Laptops und MP3-Playern von Reisenden beim Grenzübertritt im Raum.
Nun hat sich die sogenannte Artikel 29-Gruppe, in der die nationalen Datenschutzbehörden aller EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind, in die Reihe der Kritiker und Mahner eingereiht. In ihrem Schreiben an den für die ACTA-Verhandlungen zuständigen Kommissar de Gucht erinnert die WP29 eindringlich an die in den EU-Verträgen festgeschriebenen Grundrechte auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre. Und sie appelliert an de Gucht, diese elementaren Grundrechte jeden EU-Bürgers und jeder EU-Bürgerin im Zuge weiterer ACTA-Verhandlungen entsprechend zu schützen.
Die WP29 geht ausdrücklich auf die besonders umstrittenen Punkte – Three-Strikes-Regelung, Notice&Take-Down (mit dem Provider dazu verpflichtet werden, beanstandete Inhalte bzw. Seiten nach vorheriger Benachrichtigung (= notice) zu entfernen oder zu schließen (= take down) sowie Durchsuchungen durch Grenzbeamte und die damit verbundene Kriminalisierung von Reisenden – und lehnt diese Maßnahmen entschieden ab.
So wie die Dinge jetzt stünden, seien "etliche der vorgeschlagenen Maßnahmen so ausgelegt, dass sie in die Privatsphären vieler Bürgerinnen und Bürger eingreifen. In der Europäischen Union unterliegt jeder derartige Eingriff den EU-Grundrechten und muss verhältnismäßig sein," so die Datenschutzgruppe in ihrem Schreiben. Abschließend gibt sie sich aber zuversichtlich, dass dieser Grundsatz bei den ACTA-Verhandlungen auch Berücksichtigung finden wird.
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