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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.14, 14. Juli 2010

Yahoo muss belgischen Behörden keine personenbezogenen Daten übergeben

Verfasst von sac am 19. Juli 2010 - 9:31
  • Privatsphäre


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Yahoo is not bound to give personal data to Belgian authorities

Das belgische Berufungsgericht von Gent entschied am 30. Juni 2010, dass Yahoo nicht verpflichtet ist, personenbezogene Daten seiner Nutzer an belgische Behörden auszuhändigen; in der ersten Instanz war das Urteil des zuständigen Gerichts noch gegenteilig ausgefallen.

2009 wurde als Folge einer Cybercrime-Untersuchung durch die belgische Polizei aufgedeckt, dass eine Gruppe E-Mail-Adressen von Yahoo dafür nutzte, um Online-Betrug zu begehen. Die Mitglieder dieser Gruppe stahlen Daten unterschiedlicher Unternehmen und nutzen die Daten, um Waren zu bestellen, ohne zu bezahlen. Die belgische Staatsanwaltschaft forderte bei Yahoo die IDs an, die den von der Gruppe genutzten E-Mail-Adresen zugeordnet sind, doch das Unternehmen weigerte sich, der Aufforderung Folge zu leisten. Daraufhin wurde Yahoo am 2. März 2009 von einem Richter in Dendermonde zu einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro verurteilt. Zusätzlich verhängte der Richter eine tägliche Strafgebühr von 10.000 Euro, sollte das Urteil nicht befolgt werden. Yahoos Argument, es unterstehe nicht dem belgischen Gesetz, weil es keinen Unternehmensstandort in Belgien hat und auch keine Kundendaten in Belgien bevorratet, berücksichtigte das Gericht nicht.

Das Berufungsgericht hat nun entschieden, dass für das Urteil gegen das Unternehmen aus dem Jahr 2009 keine rechtliche Grundlage besteht. „Es gibt keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Anbieter von kostenlosen E-Mail-Adressen auch elektronische Kommunikationsdienstleister sind. Mit anderen Worten, es gibt keinen Beweis dafür, dass Yahoo direkt am Senden der Signale beteiligt ist. Als E-Mail-Provider hat es keine Kontrolle über das Netzwerk“, lautet das Urteil des Gerichts.

Berichten zufolge unternahmen die belgischen Behörden im Laufe des gesamten Prozesses keinen Versuch, das bestehende Mutual Legal Assistance-Abkommen (Rechtshilfe-Abkommen) zu nutzen, um über anerkannte rechtliche Wege an die geforderten Daten zu gelangen.

Gand: Yahoo! acquitted in appeal for not having transmitted data to justice (Französisch) (30.06.2010)

A Win for Yahoo! And for Privacy in Belgium (6.07.2010)

unwatched: Yahoo in Belgien für versäumte Offenlegung persönlicher Daten abgestraft (11.03.2009)

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