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SWIFT: Abkommen über den Bankdatentransfer ist beschlossen
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Do, 08/07/2010 - 15:34
Seit heute 12:23 Uhr ist es also Gewissheit. Das Europäische Parlament hat das sogenannte SWIFT-Abkommen erwartungsgemäß mit einer deutlichen Mehrheit von 484 Ja-Stimmen, bei 109 Gegen-Stimmen und 12 Enthaltungen, angenommen. Die Ja-Stimmen stammen vornehmlich von den drei großen Parlamentsfraktionen der Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen, wobei allerdings die österreichischen Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion (mit Ausnahme des Abgeordneten Swoboda) angekündigt hatten, gegen das Abkommen stimmen zu wollen. Am 1. August 2010 tritt das Abkommen somit in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden wieder Massendaten über in Europa getätigte Finanztransaktionen an USA-Behörden übermittelt. Was SWIFT bringt .... (1) Die Weitergabe der Daten (wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung) bedarf künftig in jedem einzelnen Fall einer Anfrage durch die US-Behörden und der Zustimmung durch Europol; die ursprünglich vom EP geforderte richterliche Aufsicht konnte nicht erreicht werden. Von der Europäischen Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag ist aber anzunehmen, dass sie selbst Interesse an den Daten hat. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Freigabe-Praxis entwickeln wird – dass die Freigaben aufgrund des hohen Eigeninteresses durch Europol künftig eher großzügig gehandhabt werden, wäre jedenfalls keine Überraschung. (2) Zuvor hatten die US-Behörden Zugriff auf die Daten aller europäischen Finanztransaktionen, die über den Finanzdienstleiter SWIFT abgewickelt wurden. Künftig werden die USA eine "so eng wie möglich formulierte" Anfrage stellen müssen. Weil SWIFT aber nach eigenen Angaben keine Einzeldaten extrahieren kann, können die Anfragen de facto auch nur relativ weit gefasst werden. Weil es technisch nicht machbar ist, wird es also weiterhin keine Überprüfung einzelner ausgewählter Transaktionen auf Basis eines konkreten Verdachtsmomentes geben, sondern die Anfragen der Amerikaner müssen sich in der Praxis beispielsweise auf "alle Überweisungen aus Deutschland in den Oman an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Zeitraum" beziehen. Enger gefasste Abfragen sind nicht machbar. Damit erhalten die USA (nach Freigabe durch Europol) künftig wiederum enorme Datenpakete (bulk data), die sie dann auf amerikanischem Boden speichern, filtern und analysieren können. Der Europa-Abgeordnete Tavares geht nach einer Schätzung von etwa einer Milliarde Finanzdaten pro Jahr aus, die im Rahmen des SWIFT-Abkommens in die USA übermittelt werden. (2) Künftig soll ein EU-Beamter vor Ort in den USA die Auswertung der Daten überwachen und gegebenenfalls die Verarbeitung der Daten stoppen dürfen. Bei der Bestellung dieses Beamten wird dem EU-Parlament ein Mitspracherecht eingeräumt. Wie weit die Durchsetzungskraft eines (einzelnen) EU-Beamten innerhalb eines mächtigen US-Apparates gehen wird können, wird die Praxis zeigen – die Erwartungen dürfen gering sein. (3) Die Daten werden weiterhin fünf Jahre lang gespeichert. Die lange Speicherdauer war noch vor wenigen Monaten vom EP massiv kritisiert worden; viele Kritiker sehen darin übrigens auch einen Verstoß gegen den Beschluss des Deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. (4) Rechtshilfe bzw. Rechtsschutz für betroffene (europäische) Bürger wird auf dem Papier zugesagt. Auskunftsrecht über die Daten-Nutzung und ein Beschwerderecht bei Missbrauchs-Verdacht soll demgemäß künftig auch für europäische Bürger gewährleistet sein. Netzpolitik stellt dazu fest, "die US-Regierung garantiert eine gleiche Behandlung von EU-Bürgern (mit US-Bürgern) in administrativen Arbeitsverfahren, was aber noch immer ein Loch hinsichtlich der juristischen Rechtshilfe darstellt, da die Klauseln des US Privacy Acts nur für US-Bürger und Bürger mit Aufenthaltsgenehmingung (legal residents) gelten. Das Abkommen beinhaltet nicht die Veränderung von US-Rechten hier in Europa." Klagen darüber, dass derartige Rechte auch für US-Bürger kaum einlösbar sind, können zahlreich auf der Website der US-Bürgerrechtsbewegung "Papers, Please!" nachgelesen werden. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat seine Zweifel, ob diese Rechte jemals in den USA durchgesetzt werden können. Was SWIFT nicht bringt .... (5) Was die massenweise Durchleuchtung der Finanztransaktionen NICHT bringt, ist die Gewissheit, dass diese Maßnahme einen Gewinn an Sicherheit und ein wirksames Instrument für das Aufspüren terroristischer Aktivitäten darstellt. Professionelle Terrornetzwerke werden so oder ihre Wege finden, Gelder hinter dem Rücken der Fahnder zu transferieren. Und nicht einmal das Deutsche Bundeskriminalamt ist laut Spiegel der Meinung, dass der "systematische und umfangreiche Abgleich der Swift-Daten" gerechtfertigt ist, sondern sieht das Instrument für die Terrorfahndung als nutzlos an. Ein Anfang des Jahres vom Rat in Auftrag gegebener Bericht des französischen Strafrichters und Politikers Jean-Louis Brugière konnte auch keinen schlüssigen Nachweis bringen, dass "diese Schnüffelaktion überhaupt notwendig ist", wie die Zeit berichtet. Der angesprochene Bericht enthält die gleichen neun Fallbeispiele, die auch schon im einem früheren Bericht angeführt waren, so der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht. Und nur in einem der zitierten Fälle wird überhaupt ein direkter Zusammenhang zwischen dem Erfolg der Ermittlungen und der Nutzung der Swift-Daten behauptet. (6) Die Übertragung von innereuropäischen Daten ist vom Abkommen ausgenommen, das heißt es werden nur Angaben über den europäischen Zahlungsverkehr mit Drittstaaten weitergegeben. Dies stellt eine klare Verbesserung gegenüber früheren Vorhaben dar. Was SWIFT sonst noch bedeutet (7) Die Unzufriedenheit über den Massentransfer von europäischen Daten in die USA, die letztlich auch unter den Ja-Stimmern im EP immer wieder geäußert wurde, dient nun als Anlass, für die verdachtsunabhängige Speicherung und Überprüfung von Finanztransaktionsdaten ein eigenes europäisches System zu entwickeln. Die Vorarbeiten dafür sollen umgehend in Angriff genommen werden, wie die zuständige Kommissarin Malmström angekündigt hat. Anstatt daran zu arbeiten, auch im "Anti-Terror-Kampf" europäische Grundrechte mehr als bisher zu respektieren, soll das fragwürdige Mittel nun in Europa selbst eingesetzt werden. Wenig verwunderlich, dass auch Europa-Datenschützer Hustinx die Pläne der Europäischen Union, innerhalb von drei Jahren ein eigenes System zum Durchleuchten von Bankkundendaten aufzubauen, "überwiegend mit Furcht und Skepsis" betrachtet, wie er Medien gegenüber erklärt hat. (8) Im Februar hatten die Parlamentarier das SWIFT-Interimsabkommen noch eindeutig abgelehnt. Nun, nach einigen, teils nur kosmetischen Änderungen haben sie es mehrheitlich befürwortet, obwohl wesentliche Grundzüge des Abkommens weiterhin grundrechtlich sehr bedenklich sind. Mit diesem Abstimmungsergebnis könnte das EP aber sich und vor allem den 500 Millionen von ihm vertretenen EU-Bürgern einen Bärendienst erwiesen haben. Denn mit ihrer Zustimmung haben die EU-Parlamentarier gezeigt, dass sie sich – wenn auch mit einiger Verzögerung – letztendlich doch dem Druck von Kommission, Rat (und US-Verhandlern) beugen. Ein Signal, das auf die Inhalte des derzeit zwischen den USA und der EU verhandelten Abkommens über die Weitergabe europäischer Flugpassagierdaten (PNRi) an US-Behörden fatale Wirkung zeigen könnte. Zumindest aber bedeutet es eine Schwächung der Verhandlungsposition gegenüber den USA – auch im Hinblick auf das gleichzeitig angestrebte Datenschutz-Rahmenabkommen, das den Umgang mit personenbezogenen Daten in der transatlantischen Zusammenarbeit im allgemeinen regeln soll. [unwatched] Das Stimmverhalten der einzelnenen Parlamentarier bei der heutigen Abstimmung zum Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/2048
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