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EDRI-gram Nr. 4.15, 2. August 2006 |
EU könnte Fingerabdrücke selbst von Kindern unter 12 Jahren nehmen
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Mo, 07/08/2006 - 05:00
Der Bericht des Präsidentschaftstreffens des EU-Rates am 26. Juni 2006 schlägt vor, allen Kindern in der Europäischen Union, die älter sind als zwölf Jahre, gesetzlich vorgeschrieben die Fingerabdrücke abzunehmen. „Wenn es von der nationalen Gesetzgebung verordnet wird“, könnte diese Maßnahme auch auf alle Kinder ausgeweitet werden, sogar wenn sie unter zwölf sind. Die unterschiedlichen Einstellungen der Mitgliedsstaaten zu diesem Thema wurde auch während des Treffens der Visa Arbeitsgruppe im Juni hervorgehoben. Zum Beispiel berichtete Deutschland, dass die nationale Gesetzgebung das Alter für biometrische Daten deutscher Bürger bei 14 festgelegt hat, jedoch eine differenziertere Vorgehensweise bevorzugen würde und die Altersgrenze für Visumsbewerber auf das Alter von 6 Jahren heruntersetzen möchte. Die britische Abordnung sagte aus, dass das Speichern von Gesichtsabbildungen („in jedem Alter“) eine Sicherheitsmaßnahme darstelle „auch wenn es nicht zur Gesichtserkennung verwendet werden kann“, und sagte außerdem, dass sie bei der Abnahme von Fingerabdrücken bis auf das Alter von 5 Jahren heruntergehen würden, basierend auf den Tests, die in den Asylantenheimen durchgeführt wurden. Die Niederlande gab das Alter von 6 für die Abnahme von Fingerabdrücken an, während Schweden ebenfalls erklärte, dass es mit dem Alter von 6 für die Pässe einverstanden sein könnte. Laut dem Herausgeber von „Statewatch“, Tony Bunyan, beziehen sich die Diskussionen in der EU bezüglich des Mindestalters für die Abnahme von Fingerabdrücken lediglich auf technische Möglichkeiten und haben nichts damit zu tun, was vom moralischen oder politischen Standpunkt richtig oder falsch ist. Er sagte, dass diese Entscheidungen in geheimen Treffen und basierend auf geheimen Dokumenten getroffen werden, und die Meinungen der Bürger und Parlamente nicht miteinbeziehen. Gleichsam würde dieser Vorschlag es den EU Staaten erlauben, Kindern vom Zeitpunkt ihrer Geburt an die Fingerabdrücke abzunehmen, vorausgesetzt, sie verfügen über die notwendige Technologie dafür.
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