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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.13, 30. Juni 2010

ACTA – Neue Sanktionen für die nicht-gewerbliche Nutzung von Urheberrechten?

Verfasst von sac am 5. Juli 2010 - 9:44
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ACTA - new criminal sanctions for non-commercial copyright uses?

Bis zum 1. Juli 2010 findet in Luzern, Schweiz, eine weitere Verhandlungsrunde zum Anti-Piraterie-Handelsabkommen (ACTA) statt. An den Verhandlungen nehmen elf Parteien, einschließlich der EU, teil.

Ein durchgesickertes Dokument der EU-Präsidentschaft vom 7. April 2010 zeigt, dass die EU-Mitgliedsstaaten vorhatten, weitere Strafmaßnahmen für Urheberrechtsverletzungen – selbst für nicht-gewerbliche Zwecke – einzuführen.

Dem Dokument zufolge befindet sich die Stellungnahme der EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich Artikel 2.14.1 über Urheberrechts- oder verwandte Rechtsverletzungen noch in Prüfung. Einige Vorschläge dieses Artikels haben eindeutig das Ziel, strafrechtliche Maßnahmen für „Rechtsverletzungen, die nicht direkt oder indirekt aus Gewinnstreben begangen werden“ zu verhängen.

„ACTA ermöglicht, aufgrund seines undurchsichtigen und undemokratischen Charakters das einfache Aushandeln von Strafmaßnahmen. Das durchgesickerte Dokument zeigt, dass die EU-Mitgliedsstaaten gewillt sind Haftstrafen für die nicht-gewerbliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet zu verhängen. Ebenso wie für ‚Anstiftung und Beihilfe’, zwei Begriffe die so weit reichen, dass jeder Internetdienst oder jede Rede, die die Urheberrechtspolitik in Frage stellt, betroffen sein könnte. EU-Bürger sollten ihre Regierungen über deren Unterstützung von Maßnahmen, die ganz offensichtlich Redefreiheit, Privatsphäre und Innovationen angreifen, befragen“, so Jérémie Zimmermann, Sprecher von La Quadrature du Net.

ACTA wird zudem die Versorgung mit Medikamenten erschweren, weil es die Produktion und den Export von Generika unterbindet. „ACTA würde sich weltweit auf den Zugang zu Behandlungen auswirken, weil es die Versorgung mit günstigen generischen Medikamenten behindert. Ohne Generika wäre es für vier Millionen Menschen niemals möglich gewesen, Zugang zu anti-retroviralen Medikamenten zu bekommen. Sollte ACTA beschlossen werden, wäre dies ein fürchterlicher Rückschritt für Millionen von Menschen, die weltweit an HIV leiden“, erklärte Pauline Londeix, Sprecherin von Act Up Paris.

Einige Länder, wie Indien, drohten eine Koalition von Staaten gegen das Abkommen zu bilden. Sie sind überzeugt, dass ACTA im Widerspruch zum internationalen Handelsrecht steht und das Gleichgewicht zwischen bestehenden Rechten, Verpflichtungen und Bestimmungen des internationalen Rechts untergräbt.

Die Schweizer Piratenpartei organisierte gemeinsam mit ihren deutschen und österreichischen Kollegen ein Treffen am Luzerner Bahnhof. Die Piratenparteien und eine Gruppe von zwölf NGOs werden sich überdies mit der Schweizer und anderen Delegationen treffen.

Die Berner Deklaration, Ärzte ohne Grenzen, ACT UP Paris, Knowledge Ecology International, Oxfam, La Quadrature du Net, Third World Network und Vertreter des Washington College of Law gaben ein ACTA-Kommuniqué heraus, das von zahlreichen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Wissenschaftern und NGOs unterzeichnet wurde. Das Dokument erklärt, dass das neue Abkommen Internet Service Provider (ISP) dazu ermutigen wird, die Aktivitäten von Internetnutzern zu überwachen, weil es ISPs für die Handlungen ihrer Kunden haftbar macht, ihnen Safe Harbour für Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen auferlegt und von den Beteiligten verlangt, eine Zusammenarbeit zwischen ISPs und Rechteinhabern zu unterstützen. Zudem wird es die Überwachung und die Möglichkeiten für strafrechtlichen Verbindungstrennungen durch Private, ohne angemessene richterliche Prüfung oder rechtliches Gehör, fördern.

In einer gemeinsamen Erklärung haben zudem Europäische Verbände von Festnetz- und Mobilkfunk-Betreibern, Europäischen Internet Service Providern, Kabelnetzanbietern und Vertreter der Digitalen Medien davor gewarnt, dass die „vorgeschlagene Verpflichtung für Online Provider, Rechteinhabern auf direktem Wege die Identität ihrer Kunden bekannt zu geben, gegen bestehende EU-Datenschutzverpflichtungen verstößt.“

Zusätzlich haben der Internationale Markenrechtsverband und die Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy der Internationalen Handelskammer gemeinsame Empfehlungen und Kommentare zum ACTA-Text eingebracht und eine empfohlen, den „ursprünglichen, auf Markenfälschung und Urheberrechtspiraterie eingeschränkten Fokus von ACTA im sinne einer wirksamen Umsetzung in verschiedenen Ländern beizubehalten.“ Der Empfehlung zufolge „enthält der Rahmen des Abkommensentwurfs eine breite Palette an geistigen Eigentumsrechten, wodurch eine Schwächung des Fokus und der allgemeinen Stärke des Handelsabkommens aufs Spiel gesetzt wird.“

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