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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.13, 30. Juni 2010

Vorratsdatenspeicherung – Zeit für evidenzbasierte Entscheidungen

Verfasst von sac am 5. Juli 2010 - 9:28
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Data retention - time for evidence-based decision making

Im Juni 2010 hatte das Europäische Parlament eine absurde „schriftliche Erklärung“ angenommen, um angeblich ein „Frühwarnsystem“ zur Bekämpfung von Pädophilen einzurichten. Die verantwortlichen Parlamentsmitglieder (Zaborská aus Tschechien und Motti aus Italien) hatten die Erklärung – mit Finanzmitteln unbekannter Herkunft – erstellt, um die Speicherung von Kommunikationsdaten und die Ausweitung dieser Praxis auf „Suchmaschinen“ voranzutreiben.

Nach Vorlage der Erklärung wurde aufwendiges Lobbying im amerikanischen Stil betrieben. Dabei wurde es geschickt vermieden, die Vorratsdatenspeicherung in den entsprechenden Druckwerken, in E-Mails an Abgeordnete und auf der Kampagnen-Webseite zu erwähnen.

Die beteiligten Abgeordneten und deren Mitarbeiter haben auf die Abgeordneten eingeredet und sie sogar soweit belästigt, dass sie ihnen im Plenarsaal Lobbyingmaterial auf die Tische legten – mit der einfachen Botschaft „Unterschreib, um sexuelle Belästigung zu bekämpfen“ – und benutzten dazu das Bild eines verletzlich wirkenden Kindes. Die Erklärung wurde hauptsächlich aufgrund der Unterschriften zahlreicher Abgeordneter, die fälschlicherweise auf das vertrauten, was man ihnen über den Inhalt der Erklärung mitgeteilt hatte, angenommen.

Die Erklärung wurde nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, wo Cecillia Malmström, die in ihrer früheren Position als Europa-Abgeordnete entschieden gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgetreten war, über die weitere Vorgangsweise entscheiden muss. Nachdem sie in der schwedischen Presse angedeutet hat, ein solcher Ansatz wäre unverhältnismäßig, besteht die berechtigte Hoffnung, dass sie klar und deutlich zugunsten der Bürgerrechte Stellung beziehen wird. Um die Arbeit von Kommissarin Malmström zu erleichtern: Sie hat im Mai diesen Jahres einen Eid darauf geleistet, die Grundrechtecharta der Europäischen Union zu respektieren.

Unmissverständlicher Widerstand gegen derart extreme Vorschläge ist – insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt – wichtig. Denn Ende dieser Woche wird das zuständige Generaldirektorat der Kommission den ersten Entwurf ihres Prüfberichts zur Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abschließen und ihn der Kommissarin vorlegen. Darauf werden eine zweite Begutachtungsrunde, Beratungen mit anderen Abteilungen der Kommission und – vermutlich in der zweiten Septemberhälfte – die Verabschiedung des endgültigen Berichts folgen. Aus Mangel an Beweisen, die belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung irgendeinem nützlichen Zweck gedient hat, bleibt zu hoffen, dass die Kommissarin ihre Opposition gegen die Richtlinie aufrechterhält, angemessene und anspruchsvolle Änderungsvorschläge vorlegt und damit die Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten zur langfristigen und pauschalen Speicherung der Vorratsdaten aller Bürger aufhebt.

Dieser Prozess ist angesichts einiger Entwicklungen im Europarat, der in Kürze seine Empfehlung zu Profiling verabschieden wird, umso wichtiger. Die gegenwärtige und praktisch endgültige Fassung des Textes schenkt jenen Mitgliedsstaaten Glauben, die die gespeicherten Daten dazu nutzen möchten, um unschuldigen Bürgern „Profile“ zuzuweisen. Die Empfehlung enthebt Mitgliedsstaaten von der Verpflichtung, drei wichtige Kapitel zu befolgen: jene zur Rechtsgültigkeit, zur Qualität von Daten und zu sensiblen Daten. 2008 hatte ein Bericht an den Europarat darauf hingewiesen, dass die Registrierung von Internetnutzern „vermutlich nicht bloß auf Journalisten, sondern auf jeden Nutzer abschreckende Wirkung hat, der Zugang zu öffentlichen oder legalen, aber umstrittenen Materialien will“. Die Umsetzung des Profiling ließe diese ernstzunehmende abschreckende Wirkung vergleichsweise unbedeutend erscheinen.

Kampagnen gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung laufen bereits auf Hochtouren. Über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern (einschließlich EDRi) haben die EU-Kommissarinnen Malmström, Reding und Kroes vergangene Woche in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, „die Aufhebung der EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems der unverzüglichen Speicherung und zielgerichteten Sammlung von Verkehrsdaten vorzuschlagen“. Unter den Unterzeichnern befinden sich Vereinigungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Menschenrechte, sowie Kriseninterventions- und Notrufstellen, Berufsverbände von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen und Industrieverbände.

Study undertaken for the Council of Europe on the effects of anti-terror legislation (11.2008)

Written declaration 29 website

Oath sworn by Commissioners (3.05.2010

Draft Council of Europe Recommendation on profiling (3.06.2010)

Malmstrom sagt Nein zur Speicherung bei Google (Schwedisch) (28.06.2010)

Letter to Commissioner (22.06.2010

Zivilgesellschaft fordert Stopp des europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung (28.06.2010)

(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)

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