Digital Rights Ireland fechtet Vorratsdatenspeicherung an
Am 6. Juli 2006 reichte die irische Regierung eine Anfechtung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein. Der Justizminister hatte die Anfechtung schon seit einiger Zeit angekündigt, eingereicht wurde sie jedoch erst kurz vor Ablauf der Frist.
Der Fall zweifelt die Gesetzesgrundlage der Richtlinie an und führt an, dies sei ein Fall für die Strafjustiz; daher wäre eine Rahmenentscheidung unter der Dritten Säule angemessen gewesen. Die Anfechtung ist rein verfahrensrechtlicher Natur und behandelt nicht die Bedenken zum unzureichenden Schutz der Privatsphäre in der Richtlinie. Es scheint, dass die Slowakei, welche Irlands Bedenken über die Gesetzesgrundlage teilte und auch gegen die Richtlinie stimmte, entschieden hat, diese nicht selbst anzufechten, die irische Klage jedoch zu unterstützen.
Digital Rights Ireland (DRI) hat an die irischen Minister für Justiz und
Gesetzesreform, Kommunikation und Umwelt sowie an den Beauftragten der Garda (Polizei)
geschrieben. Hinterfragt wurden deren Anstrengungen, den Bruch
konstitutioneller, gesetzlicher und europäischer Rechte der Bürger Irlands
durch die Unterbrechung der Datenvorhaltung zu unterbinden. Sollten keine
positiven Reaktionen erfolgen wurden die Anwälte der Kanzlei McGarr
angewiesen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die DRI Anfechtung bezieht sich sowohl auf die inländischen Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung (etabliert seit 2002) und die inländische Richtlinie. Die Anfechtung will die inländischen Gesetze als illegal und verfassungswidrig im Sinne der europäischen Menschenrechtskommission verurteilt sehen. Außerdem strebt sie eine einstweilige richterliche Verfügung an, welche die Durchsetzung der Richtlinie einschränkt sowie eine Empfehlung des europäischen Gerichtshofes, die Legalität der Richtlinie zu prüfen.
T.J. McIntyre, Rechtsdozent am University College Dublin und Vorsitzender von DRI sagte: „Dies stellt eine komplette Umkehrung der jetzigen Rechtsauffassung dar, in der die Unschuldsvermutung gilt. Diese Gesetzgebung erlaubt zum ersten Mal die Massenüberwachung seiner Bevölkerung auf der Grundlage, dass irgendwann irgendjemand ein Verbrechen begehen könnte.
Diese Massenüberwachung durch den Staat ist ein Gesetzesbruch unseres Rechtes auf Privatsphäre, wie es in der europäischen Konvention für Menschenrechte festgelegt ist.
Zur Zeit, werden sämtliche Bewegungen und Telefonanrufe eines jeden Bürgers überwacht. Wenn wir erlauben, dass die EU-Richtlinie vollzogen wird, erweitert sich die Überwachung auf E-mails und Internetaktivitäten eines jeden Bürgers.
Die Maßnahmen, die wir von den Ministern für Justiz und Kommunikation und dem Garda Beauftragten fordern sind dringend notwendig, um die laufenden Verstöße gegen die Bürgerrechte zu unterbinden. Sollten sie nicht durchgesetzt werden, haben wir alle Parteien informiert, dass unser Rechtsteam instruiert ist, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Ireland in court challenge to terror directive (20.5.2006)
Irish Government challenges Data Retention Directive - but ignores privacy rights (7.07.2006)
DRI challenge to Data Retention (29.07.2006)
State may face legal challenge over its access to phone data (29.07.2006)
EDRI-gram : European parliament adopts data retention directive (18.01.2006)
(Beitrag von TJ McIntyre, Digital Rights Ireland)


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