Urheberrecht und kulturelle Vielfalt
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Englisch: Copyright and cultural diversity
Kürzlich wurden die Ergebnisse einer vom Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) in Auftrag gegebenen Studie veröffentlicht, die den Stand der Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt (2007 von der Europäischen Gemeinschaft ratifiziert) zusammenfasst.
Die Studie konzentriert sich auf Bereiche, in denen eine Führungsrolle der EU zu erwarten wäre. Besonderes Augenmerk wurde den regulativen Folgen digitaler Medien geschenkt. Das Forscherteam ist dabei mit bewusst kritischem Ansatz an Vorstellungen von einer Verbesserung des Urheberrechts herangegangen.
Christophe Germann, Leiter der Studie, erklärte, das Forscherteam sei zu dem Schluss gekommen, dass – auch wenn das Urheberrecht teilweise notwendig ist – ein Zuviel an Urheberrecht „für die kulturelle Vielfalt schädlich ist“. EU-Politiker seien im Allgemeinen allzu offen gegenüber Lobbyisten, die „das vorherrschende Dogma über die Notwendigkeit eines besseren Urheberrechts ständig wiederholen“. Nach Einschätzung der Forscher versagen jene Politiker, die ausschließlich auf die lauteste und stärkste Stimme hören, bei der Implementierung jener Teile der Konvention, die am wertvollsten sind. „In Märkten, die von großen, als Oligopole eine kollektive Macht ausübenden Unternehmen dominiert werden“, sei die kulturelle Vielfalt durch geistige Eigentumsrechte besonders bedroht.
Die Studie sieht selektive staatliche Hilfsmechanismen im audiovisuellen Bereich insofern als riskant an, als sie einen Anreiz für Klientelismus darstellen und im Hinblick auf geheime Zensur und die Behinderung kulturellen Unternehmertums ein schlechtes Vorbild für autoritäre Regime sind.
Die Studie äußert sich besonders kritisch über die Tatsache, dass es bisher keine offiziellen Unterredungen zwischen EU und WTO über Fragen von Handel und Kultur gegeben hat, und hebt hervor, dass das Thema „kultureller Ausnahmen“ in den Verhandlungen über neue internationale Handelsabkommen von Seiten der EU nicht einmal erwähnt worden ist.
Dr. Germann merkt dazu an, dass kultur-bezogene Aspekte des geistigen Eigentumsrechts möglicherweise zunehmend in wohlformulierte gesetzliche Normen umgesetzt worden sind. Auch die Notwendigkeit, zwischen Patenten und der öffentlichen Gesundheit zu unterscheiden, wird angesprochen. Zudem wird die EU für die Verhandlungen zu TRIPS-plus gerügt, womit „Bestimmungen auf Geltungsbereiche übertragen würden, wo kein entsprechendes Wettbewerbsrecht herrscht, um den Schutz geistiger Eigentumsrechte ausgleichen zu können“.
Mira Burri (World Trade Institute) stellte eine Bewertung zur Umsetzung der Konvention in EU-internen Politikbereichen vor und erinnerte die Kommission daran, dass es eine der Verpflichtungen der Konvention ist, den Kulturauftrag in allen relevanten Politikbereichen zu integrieren.
Burri ist der Ansicht, die Kommission sollte besonders vorsichtig sein, wenn sie auf eine Erweiterung des Urheberrechts drängt, das auch „die Kreativität schmälern“ und eine „bedeutende Auswirkung auf die Freiheit haben“ könnte – insbesondere was die Einführung von Bestimmungen wie 3-Strikes und die Durchsetzung des Urheberrechts durch Mittelspersonen betrifft. Insgesamt werden die Interessen und Rechte der Nutzer in den Verhandlungen nicht ausreichend geschützt, wie sie erklärt.
Implementing the UNESCO Convention of 2005 in the European Union (14.5.2010)
Implementing the UNESCO Convention in EU's Internal Policies (14.5.2010)
(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)


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