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EDRi-gram Nr. 8.12, 16. Juni 2010 |
Neues SWIFT-Abkommen so schlecht wie das alte
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Sa, 19/06/2010 - 10:43
Am 15. Juni 2010 hat die EU-Kommission ein neues Abkommen mit dem US-amerikanischen Finanzministerium (Department of Treasury – DoT) über den Transfer von Daten für das Terrorist Finance Tracking Programme (TFTP) des DoT – gemeinhin als „SWIFT-Abkommen“ bekannt, weil es um die Finanzdaten der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication geht – abgeschlossen. Verhandelt wurde seit dem 11. Mai, nachdem der Ministerrat ein neues Mandat erteilt hatte. Statewatch und einige Europa-Abgeordnete haben den Text des Abkommens öffentlich gemacht. Er ist wesentlich länger als die bisherige Fassung, die im Februar von einer großen Mehrheit des Europäischen Parlaments wegen Datenschutzbedenken abgelehnt worden ist. Große Teile des neuen Textes bestehen aus unverbindlichen Formulierungen über Grundsätze des Datenschutzes und rechtlichen Sicherheitsvorkehrungen; offensichtlich soll dem Leser das Gefühl vermittelt werden, dass tatsächlich Verbesserungen erzielt worden sind. Am wesentlichen Inhalt hat sich jedoch wenig verändert. Grundlage des Abkommens ist weiterhin der Transfer von „Massendaten“, d.h. von Millionen von Datensätzen über alle Banktransaktionen aus bestimmten Ländern über einen bestimmten Zeitraum. Diese Daten gehen an das DoT und werden dort – wie bisher – für fünf Jahre gespeichert. Die Daten können später nach bestimmten Personen, Kontonummern oder damit verbundenen Informationen durchsucht werden. Die Datentransfers müssen nun von der Europäischen Polizeibehörde Europol genehmigt werden, die gemäß Abkommen überprüfen muss, ob die Anfrage „so eng wie möglich formuliert“ ist. Andererseits ist Europol laut Artikel 10 des Abkommens berechtigt, vom DoT Daten aus den übertragenen Datensätzen anzufordern. In der Praxis mündet dies in einen ernstzunehmenden Interessenskonflikt zwischen der Verpflichtung der Polizeibehörde, das Ausmaß der Datentransfers einzuschränken und dem Wunsch nach eigenem Zugriff auf das vorhandene Material. Während das Abkommen von gesetzlichen Sicherheitsvorkehrungen und Regressmöglichkeiten für EU-Bürger spricht, deren Daten übermittelt und in den USA verarbeitet werden, bestehen auf Seiten der USA keine verbindlichen Verpflichtungen, diese Regelungen in den US-Rechtsbestand, wie etwa das US Datenschutzgesetz, aufzunehmen. Das Abkommen enthält auch keine Rücktrittsbestimmungen. Die Kommission wird das Abkommen nun dem Rat der EU-Innenminister vorlegen. Nach Annahme des Abkommens durch den Rat geht der Text zur Abstimmung an das Europäische Parlament. Im Rat kursieren Gerüchte, dass einige Mitgliedsstaaten die Ausweitung des Europol-Mandats in Frage stellen. Für das Vereinigte Königreich, Dänemark und Irland gelten Rücktrittsklauseln, so dass das Abkommen für sie vielleicht keine Gültigkeit erlangen wird. Viele Abgeordnete haben bereits Kritik geäußert, insbesondere über den Massentransfer von Daten, die Aufbewahrungsdauer und die Funktion von Europol, denn das Parlament hatte gefordert, dass die Genehmigung für die Datenübertragung einer gerichtlichen und nicht einer Polizeibehörde übertragen wird. Ob sich eine Mehrheit für die Ablehnung des Abkommen findet, ist noch völlig offen. Kommissarin Malmström betreibt zur Zeit intensives Lobbying im Parlament und führt Gespräche mit einzelnen politischen Gruppen und Abgeordneten. Des Weiteren dürften auch noch rechtliche Fragen zur Funktion von Europol offen sein. Eine Zustimmung des Rates und des Parlaments würde bedeuten, dass Europol danach im Rahmen der Bestimmungen des Lissabon-Vertrages arbeitet. Dies wird üblicherweise in einem Mitentscheidungsverfahren beschlossen, wobei beide Institutionen die Möglichkeit haben, die Gesetzesvorlage abzuändern. Bei einem internationalen Abkommen kann aber nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt werden. Die Übertragung von Massendaten und die Aufbewahrungsdauer könnte zudem im Konflikt mit der im März getroffenen Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung stehen. TFTP / SWIFT Agreement (14.6.2010) European Parliament: Resolution on SWIFT/TFTP Negotiations (5.6.2010) unwatched: Europa-Parlament muss SWIFT ablehnen (10.2.2010) (Ein Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi-Mitglied NNM - Deutschland) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1998
Nachdem der erste Versuch der EU, einen Vertrag mit den USA über die einseitige Herausgabe (EU -> USA) von Massendaten aus Geldbewegungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten wegen Datenschutzbedenken scheiterte, soll nun ein zweiter Versuch möglichs... |
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