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SWIFT: Weiterhin reichlich Spielraum für Verbesserungen

EU-Innenkommissarin Malmström hat heute im Innenausschuss des EU-Parlaments über den Stand der Verhandlungen über ein neues SWIFT-Abkommen berichtet. Üblicherweise sind derartige Sitzungen öffentlich und können über den Livestream des EU-Parlaments mitverfolgt werden. Heute aber wurde die Liveübertragung unterbrochen, die Präsentation fand hinter verschlossenen Türen statt.

Im Februar hatte das Europäische Parlament dem SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von Massendaten über europäische Banktransaktionen in die USA eine Absage erteilt. Im Zentrum der Kritik war die Tatsache gestanden, dass riesige Datenpakete anlasslos (an die Vereinigten Staaten) übermittelt werden sollten – ohne unabhängige justizielle Aufsicht und Kontrolle im Einzelfall, ohne Zweckbestimmung und ohne wirksamen Rechtsschutz. Das Abkommen verstoße gegen elementare Grundrechte, hieß es. Der Zweck (die Terrorismusbekämpfung) heilige diese einschneidenden Mittel nicht.

Innenkommissarin Malmström war in der Folge die Aufgabe zugekommen, ein neues – den Anforderungen des Parlaments entsprechendes – Abkommen auszuhandeln. Am Sonntag war nun bekannt geworden, dass sich Malmström mit den USA auf einen neuen Entwurf geeinigt hat. Der Entwurf – heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit dem Innenausschuss des EU-Parlaments vorgestellt – wirft aber weiterhin Fragen auf.

Zunächst war die „Geheimniskrämerei“ Gegenstand einiger Kritik. So bemängelt der Abgeordnete Martin Ehrenhauser (Liste Martin), es sei selbst den EU-Abgeordneten nicht möglich, ohne Aufsicht von Kommissionsbeamten in die aktuellen Verhandlungsunterlagen Einsicht zu nehmen.

Innenexperte Jan Philipp Albrecht (Grüne) zeigt sich in Bezug auf die erhaltenen Informationen zum aktuellen Verhandlungsstand verärgert. „Das vor seinem Abschluss stehende neue SWIFT-Abkommen hat erhebliche Schwächen. Noch immer sollen zahlreiche Bankdaten vollkommen unverdächtiger Personen an die US-Behörden weitergeleitet werden. Dabei hatte das EU-Parlament in seinen Resolutionen mehrfach deutlich gemacht, dass eine solche Paketdatenweitergabe mit dem europäischen Recht nicht in Einklang zu bringen ist,“ teilt der Europaabgeordnete mit.

Zudem äußert er Befürchtungen, das EU-Parlament könnte ausgetrickst werden: Das SWIFT-Abkommen müsse auf jeden Fall an das noch auszuverhandelnde generelle Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU, mit dem verbindliche Standards für den transatlantischen Datenaustausch festgelegt werden sollen, gekoppelt werden. Nach Meinung Albrechts kann es ohne eine Klausel, die das SWIFT-Abkommen außer Kraft setzt, wenn nicht in absehbarer Zeit auch das Datenschutzabkommen verhandelt wird, keine Zustimmung zu SWIFT geben.

Deutlich zurückhaltender gibt sich hierzu Ernst Strasser (ÖVP). Man habe bereits deutliche Verbesserungen gegenüber der Version vom Februar feststellen können und es handle sich ja beim vorliegenden Entwurf noch nicht um die finale Version, so der Abgeordnete in seiner Stellungnahme. Die Forderung nach einer Stärkung der Rechte von EU-Bürgern im Zusammenhang mit der Weitergabe von Bankdaten an die USA sei nun erfüllt. Ein unabhängiger EU-Kontrolleur werde direkt in den USA die Extrahierung der Daten überwachen können, zeigt sich Strasser zufrieden. Die diesbezüglichen Bestimmungen sollten aber noch „präzisiert werden“.

„Grundlegende Fortschritte beim Rechtsschutz und der Weitergabe der Daten an Drittstaaten“ sieht auch der liberale Abgeordnete Alexander Alvaro (FDP), allerdings sieht er auch noch einigen „Raum für Verbesserungen“, etwa „hinsichtlich der Speicherdauer sowie des Umfangs und des geplanten Autorisierungsverfahrens der Datenübermittlung.“

Wenig in dieser Sache verlauten ließ die SPÖ, einem Bericht des ORF zufolge sieht aber auch Hannes Swoboda (SPÖ) Fortschritte bei den Verhandlungen und „Spielraum für Verbesserungen“, was die geplante Übermittlung von Bankverkehrsdaten zu Zwecken der Rasterfahndung betrifft.

Aus den bisherigen Äußerungen wird jedenfalls klar, dass der vorliegende Entwurf weiterhin einen Massendatentransfer von großen Teilen der SWIFT-Datenbank ermöglicht und sich keineswegs auf die Übermittlung von Finanzdaten Terrorverdächtiger beschränkt. Bleibt zu hoffen, dass sich die Erwartungen des abgeordneten Alvaro erfüllen. Er bleibt jedenfalls „zuversichtlich, dass beim zweiten Anlauf die alten Fehler nicht wiederholt werden“.

[ unwatched / APA ]