Direkt zum Inhalt

Der gläserne Patient: AK verlangt mehr Datenschutz

Ärzte und Krankenhäuser könnten künftig mehr sensible Gesundheitsdaten an private Krankenversicherer weitergeben, warnt die Wiener Arbeiterkammer heute. Außerdem können Versicherer künftig auch beim Gesundheitsdienstleister Patientenangaben über Symptome und bestimmte Vorerkrankungen nachfragen, wenn sie den Verdacht hegen, dass VerbraucherInnen bei Vertragsabschluss wichtige Krankheiten verschwiegen haben.

Das Justizministerium plant mit einer Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz neu festzulegen, welche Patientendaten von Ärzten und Krankenhäusern an Privatversicherungen weitergegeben werden dürfen. Der Gesetzgeber will mit der Neuregelung eine Klarstellung, weil die derzeitigen Bestimmungen zu unscharf seien. Die Arbeiterkammer übt an diesen Plänen ernsthafte Kritik.

"Der Konsument wird von privaten Versicherern regelrecht durchleuchtet. Es dürfen nur für die Direktverrechnung unbedingt nötige Daten weitergegeben werden, sonst kommt der Datenschutz viel zu kurz", so AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. "Daher muss die Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz geändert werden." "Die Novelle schießt über das Ziel hinaus und der Datenschutz muss wie vom Datenschutzrat in seiner Stellungnahme zur Novelle gefordert mehr Gewicht haben", verlangt Zimmer.

"Privatversicherte dürfen keine gläsernen Patienten werden. Künftig könnten mehr sensible Daten fließen, als derzeit erlaubt ist. Durften private Versicherer bislang nur die Diagnose, Art und Dauer der Behandlung direkt von Gesundheitsdienstleistern für den konkreten Versicherungsfall erfahren, könnte der Patient künftig viel eingehender von privaten Versicherungen analysiert werden", meint die Konsumentschützerin. Bei vereinbarter Direktverrechnung dürften auch inhaltliche Details aus allen diagnostischen Befunden, der OP-Bericht, Auszüge aus den Pflege- und Behandlungsberichten, dem Entlassungsbrief und nach Entlassung einlangenden Befunden von Versicherungen abgefragt werden.

Neu ist auch die Möglichkeit der Versicherungen, Rückfragen an Ärzte und Krankenanstalten zu stellen, wenn der Verdacht besteht, dass der Konsument bei Vertragsabschluss wichtige Krankheiten verschwiegen hat. Versicherer können nach dem Versicherungsvertragsgesetz nämlich vom Vertrag zurücktreten, wenn KonsumentInnen erhebliche Befunde verschwiegen haben.

Die AK verlangt daher, die Weitergabe der Gesundheitsdaten auf das für Abrechnungszwecke unbedingt nötige Maß zu beschränken. Weitere Nutzungszwecke (etwa die Nachprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss) dürfen damit nicht verfolgt werden. Das Gesetz muss die Datenarten abschließend aufzählen, das heißt auch mit Einwilligung des Betroffenen soll der Datenumfang im Einzelfall nicht erweitert werden können. Denn freiwillig - wie es das Datenschutzgesetz verlangt - sind derartige Zustimmungen nur selten. Den Verbraucher trifft nämlich auch eine vertragliche Obliegenheitspflicht zur Auskunftserteilung.

[ unwatched / APA ]