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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.11, 2. Juni 2010

ENDitorial: Rechtsausschuss des EP verabschiedet inkohärenten Urheberrechtsbericht

Verfasst von sac am 4. Juni 2010 - 11:58
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ENDitorial: EP Legal Affairs adopts incoherent report on IPR enforcement

Diese Woche hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) einen weitreichenden, widersprüchlichen und auf allen Ebenen fundamentalistischen Initiativbericht zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte angenommen. Der Bericht des Ausschusses nimmt teils extreme, apokalyptische und manchmal nahezu komisch-absurde Standpunkte zu Fragen der Urheberrechtsverletzung ein. Im Bericht wird festgestellt, dass Urheberrechtsverletzungen „eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellen“ und sogar „unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft“ bedrohen, bevor düstere Warnungen über das „Absterben der Innovation in der Europäischen Union“ ausgestoßen und Forderungen nach strafrechtlichen Sanktionen gestellt werden.

Der Text enthält ungereimterweise aber auch einige positive Aspekte. Beispielsweise wurde in Bezug auf Filesharing ein potenziell abmildernder Änderungsvorschlag angenommen, demzufolge Online-Urheberrechtsverletzungen anders behandelt werden sollen als Offline-Produktpiraterie.

Von größerer Bedeutung ist aber, dass ein mündlicher Änderungsvorschlag angenommen wurde, der fein säuberlich den Aberwitz des Textes aufzeigt. Dieser Änderungsvorschlag kritisiert die Verfremdung durch die unverhältnismäßige und kontraproduktive Durchsetzung geistigen Eigentums und argumentiert, dass „Bemühungen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen öffentlichen Rückhalt brauchen, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Unterstützung für geistige Eigentumsrechte in der Bevölkerung erodiert“. Dass der Abgeordnete, der diesen Änderungsvorschlag eingebracht hatte, sich verpflichtet fühlte, gegen den endgültigen Text zu stimmen, ist ein Zeichen für die intellektuelle Unzulänglichkeit und die verwirrende Beschaffenheit des vom Ausschuss angenommenen Berichtes.

Der Bericht streicht korrekterweise hervor, dass keine zuverlässigen Angaben verfügbar sind, um das Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen abschätzen zu können (verwechselt dabei ganz ordentlich alle Arten von Urheberrechtsverletzungen, und gefährdet damit den Kampf gegen lebensbedrohliche Medikamentenfälschungen, indem es diese mit nicht-autorisierten Musikdownloads auf eine Stufe stellt.) Das wahrgenommene Fehlen zuverlässiger Daten hat den Ausschuss allerdings nicht davon abgehalten, mit absoluter Sicherheit festzustellen, dass nicht-autorisierte Downloads die Schaffung von legalen Musikangeboten verhindern.

In Fortsetzung seiner Bemühungen, sich seine eigene Realität zu schaffen, hat der Ausschuss auch einen Änderungsvorschlag gestrichen, der feststellt, dass die abgestufte Erwiderung (3-Strikes) im Telekom-Paket abgelehnt worden ist. In ähnlicher Weise hat der Ausschuss auch einen Änderungsvorschlag abgelehnt, der den „potenziellen Nutzen autorisierten Filesharings zwischen Personen von Kopien für den nicht-kommerziellen Gebrauch“ anerkennt. Nachdem der Ausschuss das Konzept abgelehnt hatten, wonach Bürger die Möglichkeit haben sollten, Daten, die sie legal erworben haben, zu verwenden und auszutauschen, machte sich der Ausschuss daran, ein Text anzunehmen, demzufolge Konsumenten „erzogen“ werden sollten, damit sie geistiges Eigentum besser verstehen und lernen, dieses zu respektieren.

Erstaunlicherweise hat der Ausschuss aber einen Text angenommen, der den Widerstand des Parlaments gegen den Geltungsbereich des Anti-Piraterie-Abkommens (ACTA) verstärkt, was bislang seitens der Europäischen Kommission vorsätzlich fehlinterpretiert worden ist. Im Text, der eine parlamentarische Resolution vom März diesen Jahres widerspiegelt, wird „die Kommission dazu aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Fortsetzung der Verhandlungen über das multilaterale Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) im Hinblick auf eine effektivere Durchsetzung von Urheberrechten gegen Produktpiraterie die Position des Parlaments zur Gänze berücksichtigt wird“.

Dies verstärkt die Position vom März diesen Jahres, worin das Parlament darauf bestanden hat, das ACTA-Abkommen auf Produktpiraterie zu beschränken (und beispielsweise keine Providerhaftung mitaufzunehmen). Seit März hat die Kommission diese Haltung offenkundig ignoriert, anscheinend in der Erwartung, dass mit dem ACTA-Abkommen – einmal ausverhandelt – genügend Druck erzeugt werden kann, dass der parlamentarische Widerstand gebrochen und ein Text angenommen wird, der den eigenen Standpunkten widerspricht.

Das EU-Parlament wird in den kommenden Plenarsitzungen über den Bericht abstimmen. Wegen des konfusen, widersprüchlichen und inkohärenten Charakters des Textes des Rechtsausschusses erscheint es wahrscheinlich (und für die Glaubwürdigkeit des Parlaments notwendig), dass vor der Abstimmung von einer oder mehreren politischen Gruppierungen ein konsistenterer Alternativtext vorgelegt wird.

Wir können nur hoffen, dass der Ausschuss daraus die Lehre ziehen wird, dass es nur der Unterminierung seiner eigenen Glaubwürdigkeit und des Vertrauens der Bürger in das Europäische Parlament dient, wenn er sklavisch Lobbyisten gewisser fest verankerter, vorsintflutlicher Industrien folgt.

Pressemitteilung der Europäischen Volkspartei

(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)

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