EK-Verhandlungsmandat für Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA
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Englisch: EC negotiation mandate for EU-US personal data protection agreement
Am 26. Mai 2010 gab die Europäische Kommission (EK) bekannt, sie habe den Entwurf für das Verhandlungsmandat für ein Datenschutzabkommen mit den USA fertiggestllt. Mit dem Abkommen soll ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet werden, die etwa im Rahmen der Weitergabe von Passagierdaten oder beim Austausch von Finanzinformationen innerhalb von Polizeibehörden und im Rahmen der Rechtshilfe in Strafsachen übermittelt werden.
„Die Grundrechte müssen jederzeit gewahrt und respektiert werden. Ich möchte ein EU-US-Abkommen, das die Rechte an personenbezogenen Daten schützt, während Kriminalität und Terrorismus bekämpft werden“, sagte Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für Justiz, Grund- und Bürgerrechte.
Der Vorschlag der Kommission wurde ausgearbeitet, nachdem das Europäische Parlament im Februar 2010 die Übergangsvereinbarung zum Austausch von Bankdaten zwischen der EU und den USA zur Verfolgung des Terrorismus wegen mangelhafter Datenschutzvorkehrungen abgewiesen hatte.
Gemäß der Erklärung der Kommission würde das Datenschutzabkommen die Rechte der EU-Bürger auf Zugang, Korrektur oder Löschung - sofern angebracht - „verbessern“ und unabhängigen Behörden eine stärkere Rolle zuweisen, wenn es darum geht, Personen bei der Ausübung ihrer Datenschutzrechte zu unterstützen und transatlantische Datentransfers zu beaufsichtigen.
„Dem Vorschlag der Kommission entsprechend wäre die Übertragung oder Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU- oder US-Behörden nur für festgelegte, explizite und legitime Zwecke im Rahmen des Kampfes gegen Kriminalität und Terrorismus gestattet“, so die Erklärung der Kommission. „Es gäbe ein Recht auf Zugang zu eigenen personenbezogenen Daten, das vor Gericht einklagbar wäre. (...) Es gäbe das Recht, eigene personenbezogene Daten zu korrigieren oder zu löschen, falls diese als unrichtig angesehen werden, UND es gäbe ein individuelles Recht auf administrative und juristische Rechtshilfe, unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz.“
Gemäß dem Kommissionsvorschlag soll auch das Europäische Parlament in allen Phasen der Verhandlungen informiert werden; seine Zustimmung zum Verhandlungsergebnis wird erforderlich sein.
Derzeit verhandelt die EU über ein neues „Programm zur Aufdeckung der Terrorismus-Finanzierung“ (TFTP - Terrorism Financing Tracking Programme) mit den USA. Die Verhandlungen werden vermutlich in einigen Monaten beendet sein, was bedeutet, dass das TFTP wahrscheinlich bereits entschieden ist, bevor ein Datenschutzabkommen beschlossen worden ist. Verhandlungen zu solch einem Abkommen dauern mindestens ein Jahr, da es auch vom Europäischen Parlaments bestätigt werden muss.
Der Kommission zufolge müsste das TFTP „nach einer Übergangsfrist der neuen Vereinbarung angeglichen werden,“ sollte es sich als mit dem Datenschutzabkommen unvereinbar herausstellen.
Kommissarin Reding wird den Mandatsentwurf der gegenwärtigen spanischen EU-Präsidentschaft und dem Europäischen Parlament vorstellen. Von 3. bis 4. Juni treffen sich die Justizminister der EU in Brüssel, um über den Vorschlag der Kommission zu beraten.
EU setzt Maßnahme für ein Datenschutzabkommen mit den USA (Englisch, 27.5.2010)
Europäische Kommission schlägt Grundregeln für Datentransfer an US-Behörden vor (Englisch, 26.5.2010)
EU strebt nach transatlantischen Datenschutzregeln (Englisch, 27.5.2010)
unwatched: Transfer von EU-Bankdaten auf Agenda der EU-Institutionen(27.4.2010)


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