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Startseite » EDRi-gram Nr. 4.14, 19. Juli 2006

Kommission verstärkt Maßnahmen zum Datenschutz.

Verfasst von sac am 19. Juli 2006 - 15:10

Nach einer Klage eines deutschen Staatsbürgers gegen den Stadtstaat Hamburg betreffend die Art und Weise, wie die Behörden mit persönlichen Daten umgehen, und einer Reihe von Argumenten des Europäischen Ombudsmannes und des Leiters des Europäischen Datenschutzes, hat die Europäische Kommission beschlossen, ihre Auslegung der Datenschutzrichtlinie zu überarbeiten, um einen umfassenderen Schutz gewährleisten zu können.
Der deutsche Bürger reichte in 2004 eine Klage wegen Rechtsverletzung gegen den Stadtstaat Hamburg ein. Die Klage beanstandete, dass die öffentlichen Behörden Artikel 14(1)(b) der EU Datenschutzrichtlinie verletzten, weil sie persönliche Daten an Firmen weitergeben können, auch wenn sie wüssten, dass diese Daten für unmittelbare Vermarktungszwecke verwendet werden. Die anfängliche Antwort der Kommission besagte, dass die Richtlinie diese Möglichkeit nicht abdecke. Ihrer Meinung nach biete sie nur Schutz gegen Behörden, die die persönlichen Daten für ihre eigenen direkten Vermarktungszwecke verwenden.
Der Europäische Ombudsmann schaltete sich ein und begann eine Untersuchung, wobei er auch den Leiter des Europäischen Datenschutzes (EDPS) hinzuzog. Der Ombudsmann gab zu bedenken, dass „Die Auslegung der Kommission öffentliche Behörden und Körperschaften, die keine „wettbewerblichen Öffentlichkeitsrechtsgewerbe“ darstellen (vgl. obige Anmerkungen zu Punkt 1.5), aus der Definition der „Regler“ in Artikel 14(1)(b) ausschließen, trotz des ausdrücklichen Hinweises auf „Behörden“ in Artikel 2(d) der Richtlinie, und trotz der Tatsache, dass der Wortlaut von Artikel 14(1)(b) keine solche Unterscheidung trifft.“ Daher forderte der Ombudsmann die Kommission auf, ihre Auslegung der Direktive zu überarbeiten.
Die Europäische Kommission nahm den Vorschlag an und „beschloss, aufgrund der vorgebrachten Argumente der Anklage und des Ombudsmannes eine erneute rechtliche Untersuchung des Falles und ihrer eigenen Interpretation von Artikel 14(1)(b) des Datenschutzgesetzes in Angriff zu nehmen.“ Die Kommission sagte auch, sie würde die Angelegenheit mit ihren Mitgliedsstaaten besprechen, um die nationale Gesetzgebung im Bereich des Datenschutzes zu verbessern.

Ombudsman welcomes Commission move towards better data protection (26.06.2006)

Decision of the European Ombudsman on complaint 2467/2004/PB against the European Commission (9.06.2006)

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