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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.11, 2. Juni 2010

Oberster Dänischer Gerichtshof bestätigt einstweilige Verfügung zur Sperre von Pirate Bay

Verfasst von sac am 4. Juni 2010 - 12:19
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Danish supreme court upholds injunction to block the Pirate Bay

Der Oberste Dänische Gerichtshof entschied am 27. Mai 2010 über die Berufung gegen das Urteil des Höchstgerichts (dänisch: landsretten) vom November 2008. Dabei handelte es sich eigentlich um den Einspruch gegen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts (dänisch: fogedret) vom Februar 2008, mit dem Tele2 (später übernommen von Telenor) verpflichtet worden war, thepiratebay.org zu sperren.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die einstweilige Verfügung ordnungsgemäß gewesen sei und dass Tele2/Telenor die Verfügung korrekt ausgelegt hätte. Der Oberste Gerichtshof stimmte mit Telenor dahingehend überein, dass in Anbetracht der Kosten und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit DNS-Sperren zur Erfüllung der Verfügung ausreichend gewesen seien. Wenn der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry – Internationaler Musikindustrieverband) eine Deep Packet Inspection wünsche, müsse er eine neue Verfügung erwirken.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs behandelt nur die Verhältnismäßigkeit wirtschaftlicher Belastungen, aber nicht die Redefreiheit, was verständlich ist, weil Tele2/Telenor die Berufung eingelegt hatte und ihr Anliegen nun einmal ein ausschließlich wirtschaftliches sei. In seiner Erklärung bezieht sich Telenor auf anfallende Kosten und beruft sich auf einen Wettbewerbsbericht aus dem Jahre 2006, der vier alternative Sperrmethoden auflistet. Hinsichtlich der DNS-Sperren heißt es:

„Die Kosten von DNS-Sperren betragen jährlich einige Millionen Dänische Kronen. Das Konzept wurde bereits in Verbindung mit dem sogenannten Kinderpornografie-Filter eingeführt und der Geldbetrag wird nicht im Detail erörtert, weil die Verwaltungskosten von der Anzahl der Webseiten, die gesperrt werden müssen, und dem Niveau der Aktivität auf den gesperrten Webseiten, abhängt.“

Telenor möchte den Zugang daher nicht sperren. Wenn dies aber erforderlich ist, dann sind in Anbetracht der Tatsache, dass alle ISPs den sogenannten Kinderpornografie-Filter freiwillig einführt haben, DNS-Sperren die am wenigsten kostspielige Option.

Was geschieht als Nächstes? Der IFPI kann gegen die Verfügung Berufung einlegen und Telenor könnte erneut dagegen vorgehen. Dabei sollten sie aber bedenken, dass die dänischen Höchstgerichte zwei Jahre damit verbracht haben, die Verfügung zu bestätigen.

Nicholai Kramer Pfeiffer, Leiter der Rechtsabteilung von Telenor, erklärte gegenüber Computerworld, dass Telekommunikationsunternehmen keinen Beweggrund haben, Kapazitäten für Probleme zwischen Rechteinhabern und Personen, die der Urheberrechtsverletzung beschuldigt werden, einzusetzen. Er sagte voraus, dass Anträge auf Netzsperren in Zukunft nicht einmal mehr vor Gericht behandelt werden. Er fügt hinzu: „Raten Sie, was mit der Rechtsstaatlichkeit geschehen wird?“

Gegenüber EDRi-gram erklärte Pfeiffer, dass die dänischen ISPs derzeit darüber diskutieren, wie mit dem Fall umzugehen sei. Er erwartet Widerstand falls die Rechteinhaber eine Verfügung fordern, um ISPs dazu zu zwingen, andere Formen der Sperre, etwa Deep Packet Inspections, zu nutzen.

Es scheint, dass sich ISPs nicht mehr dafür interessieren, was sie sperren, wenn sie erst einmal dazu gezwungen werden, Zugangssperren einzusetzen.

Fall des Obersten Dänischen Gerichtshofs (Dänisch, 27.5.2010)

Oberster Gerichtshof bestätigt Schließung von The Pirate Bay (Dänisch, 27.5.2010)

unwatched: PirateBay in Dänemark gesperrt (13.2.2008)

(Ein Beitrag von Niels Elgaard Larsen - EDRi-Mitglied IT-POL Dänemark)

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