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Wirbel um möglichen Lauschangriff auf Journalisten und Anwälte

Verfasst von dub am 27. Mai 2010 - 17:57
  • Lauschangriffe
  • Österreich

Eine Presseaussendung des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC) hat gestern die Zivilgesellschaft in Aufruhr versetzt: Die ohnehin als Hardlinerin bekannte Innenministerin, Maria Fekter, habe still und heimlich eine Änderung der Sondereinheiten-Verordnung umgesetzt, mit der ab 1. Juni 2010 ein Lauschangriff auch auf Personen möglich wird, die laut Strafprozessordnung berechtigt sind, die Aussage zu verweigern.

Das würde bedeuten, dass Journalisten und Medieninhaber, aber auch Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer und Mediatoren belauscht werden dürfen, obwohl diesen Berufsgruppen in der Strafprozessordnung ein Aussageverweigerungsrecht garantiert wird.

In seiner Aussendung hat der ÖJC den optischen und akustischen Lauschangriff scharf verurteilt; ÖJC-Präsident Fred Turnheim hat Regierung und Parlament dringend aufgefordert, diese Verordnung wieder zurückzuziehen.

Aufmerksamen LeserInnen mag aufgefallen sein, dass ein Lauschangriff auf Personengruppen mit Aussageverweigerungsrecht bereits im Jahre 2002 unter schwarz-blauer Federführung eingeführt worden war. Die aktuelle Änderung des § 6 der Sondereinheiten-Verordnung bezieht sich "nur" auf die Zuständigkeit. Die "Sondereinheit Observation" (SEO), die die Lauschangriffe gegebenenfalls durchführt, untersteht in dieser Angelegenheit künftig nicht mehr dem Bundeskriminalamt, sondern dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit.

Dieser Umstand sei Turnheim wohl bewusst, berichtet nun Daniel AJ Sokolov auf heise.de. Der Angriff auf Daten sensibler Berufsgruppen dürfe aber nicht Bestandteil einer Verordnung des Innenministeriums sein, sondern müsse im Gesamtbild mit der Vorratsdatenspeicherung gesehen werden, die nicht nur vom ÖJC, sondern von vielen Berufsgruppen abgelehnt wird, so der ÖJC-Präsident. "Die Grund- und Freiheitsrechte dürfen nicht scheibchenweise vernichtet werden."

[ unwatched / APA ]

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