DSK stoppt Google Street View in Österreich
Die Österreichische Datenschutzkommission (DSK) hat vorerst die Datensammlung für "Google Street View" untersagt. Damit hat die österreichische Datenschutzbehörde auf die Erkenntnis reagiert, dass Google im Zuge seiner Datensammlung für den Street-View-Dienst unzulässigerweise auch WLAN-Daten erfasst hat.
Nach Aussage von Google sind diese personenbezogenen Daten nur irrtümlich und nur bruchstückhaft erfasst worden. Die DSK will nun den Sachverhalt prüfen und hat am 21. Mai 2010 ein amtliches Prüfverfahren eingeleitet. Bis zu dieser Klärung wurde mit einem sogenannten Mandatsbescheid gemäß
§ 20 Abs. 2 DSG 2000 die Weiterführung der gesamten Datenanwendung "Google Street View" untersagt, sodass derzeit keine der im Zusammenhang mit Google Street View in Österreich bereits ermittelten Daten weiter verarbeitet und keine neuen Daten in Österreich ermittelt werden dürfen, so die DSK.
Bis zum 7. Juni 2010 hat Google nun Zeit, eine "genaue technische Beschreibung der Datenermittlungsvorgänge vorzulegen sowie einen ausführlichen Fragebogen zu beantworten, dessen Inhalt im Wege der Artikel 29 Gruppe auch mit den anderen unabhängigen Datenschutz-Kontrollstellen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert" worden ist. Sobald Google die geforderten Auskünfte erteilt hat, will die DSK prüfen, wie weit tatsächlich personenbezogene Daten ermittelt worden sind und über die weitere Vorgangsweise entscheiden.
Im Gegensatz zu den deutschen Datenschutzbehörden, hat die DSK im Vorfeld die Löschung der von Google erfassten WLAN-Daten gefordert und sich damit die Möglichkeit genommen, selbst eine Prüfung vorzunehmen, welche Daten tatsächlich erfassten worden sind. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat hingegen Google aufgefordert, die aufgezeichneten Nutzdaten von WLANs nicht zu löschen, weil eine sofortige Löschung die nachträgliche Aufklärung darüber, was tatsächlich auf den Festplatten gespeichert wurde, unmöglich machen würde, wie er gegenüber golem.de erklärt hat. "Er habe Google nochmals aufgefordert, seiner Behörde alle zur Untersuchung des gesamten Vorgangs erforderlichen Informationen zukommen zu lassen. Dies sei Grundbedingung dafür, um Ausmaß, Intensität, aber auch die Ursachen des Datenvergehens rekonstruieren und rechtlich bewerten zu können."
Auf den Ausgang des Verfahrens darf man jedenfalls gespannt sein. Theoretisch hätte die DSK die Möglichkeit, die Erfassung von Daten für den Street-View-Dienst auch nach dem 7. Juni 2010 zu untersagen. Fraglich allerdings, ob die DSK hierfür entsprechende Gründe identifizieren wird können. Ansonsten besteht die Möglichkeit, eine Verwaltungsstrafe wegen Verletzung der Meldepflicht von kolportierten maximal 10.000 Euro zu verhängen. Ein Betrag, mit dem man einem Unternehmen wie Google sicher nicht beikommen kann.
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