VDS: Irisches Gericht leitet DRI-Klage an EuGH weiter
Das Dubliner High Court, das oberste irische Zivilgericht, gab in seinem 53seitigen Urteil bekannt, die Klage der irischen Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland
(DRI) gegen die Vorratsdatenspeicherung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten zu wollen. Hierfür hat DRI bis Mittwoch Zeit eine Beschwerde zu formulieren. Schließlich soll der EuGH klären, ob die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die europäische Grundrechtecharta verstößt.
Nachdem Teile der Vorratsdatenspeicherung bereits in Deutschland, Bulgarien und Rumänien von nationalen Gerichten, wie dem deutschen Bundesverfassungsgericht, für verfassungswidrig erklärt wurden, wird sicherlich auch diese Entscheidung mit Spannung erwartet.
Das Urteil können Sie hier nachlesen
[unwatched / DRI / golem]


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