Niederländisches Gericht spricht sich für den Schutz von File-sharer Identitäten aus.

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Mi, 19/07/2006 - 14:26

In einem Urteilsspruch vom 13. Juli 2006 bestätigte ein Verfassungsgericht in Amsterdam ein Urteil der Vorinstanz zur Frage, ob Internetdienstanbieter (ISPs) verpflichtet sind, die Identität eines Nutzers preiszugeben, wenn dieser von Urhebern des illegalen Hinaufladens beschuldigt wird. Die Vorinstanz war zu dem Schluss gekommen, dass ISPs von einem Richter aufgefordert werden können, die Identität ihrer Nutzer preiszugeben wenn es keinen begründeten Zweifel gibt, dass die Nutzer, deren Identität gesucht wird, tatsächlich unautorisierte Dateien hinaufgeladen haben. BREIN, der holländische Schutzverband der Unterhaltungsindustrie Niederlande gegen Piraterie, konnte dieses ziemlich starke Kriterium nicht erfüllen. Er hatte die Berufung eingelegt, und sucht mit einem vorläufigen Rechtsbehelf nach Namen und Adresse von 42 Nutzern, die wegen Verletzungen des Urheberrechts durch unautorisiertes Hinaufladen unter Verdacht stehen.
BREINs Methoden, um das unautorisierte Hinaufladen zu untersuchen beinhalteten die Einsetzung von Diensten der US-amerikanischen Firma MediaSentry. Das Gericht entschied, dass die Methoden dieser Firma nicht sorgfältig und präzise genug waren. Diese Methoden umfassten das unautorisierte Abfragen der gemeinsamen Dateien von Internetnutzern. Das Gericht war nicht überzeugt, dass dies noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen des holländischen Datenschutzes fällt. Außerdem basierten die Untersuchungsmethoden von MediaSentry auf Suchen nach Dateinamen und prüften den Inhalt der Datei nicht nach. Das Gericht schloss sich in seiner Aussage dem Urteil insofern an, als dass es befand, dass daher kein Beweis vorliege, dass tatsächlich ein Hinaufladen einer unautorisierter Datei stattgefunden hatte, aufgrund der kursierenden Menge an falschen Musikstücken („decoy Dateien“) und „spoofed content“ Dateien, die im Internet (von der Musikindustrie selbst) in Umlauf gebracht werden.
Ein umfassendes Verfahren (dies war nur ein provisorischer Behelfsfall um ein rasches Gerichtsurteil zu erreichen) wurde von den ISPs bereits gestartet. Dieses Verfahren langwieriger und wird dem Gericht keinen Platz mehr für seine eigenen Untersuchungen einräumen. Sein Ausgang könnte eine Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den Rechten der Urheber und dem Datenschutz der Internetnutzer bedeuten.

File-swappers' identities protected by Dutch court (14.07.2006)

The verdict of the court of appeals in Amsterdam (in Dutch only, 13.07.2006)

Dutch file-swapper case collapses (12.05.2005)

(Beitrag von Joris van Hoboken - EDRI-Mitglied Bits of Freedom - Niederlande)

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