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EDRI-gram - Nr. 4.14, 19. Juli 2006 |
Niederländisches Gericht spricht sich für den Schutz von File-sharer Identitäten aus.
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Mi, 19/07/2006 - 14:26
In einem Urteilsspruch vom 13. Juli 2006 bestätigte ein Verfassungsgericht in Amsterdam ein Urteil der Vorinstanz zur Frage, ob Internetdienstanbieter (ISPs) verpflichtet sind, die Identität eines Nutzers preiszugeben, wenn dieser von Urhebern des illegalen Hinaufladens beschuldigt wird. Die Vorinstanz war zu dem Schluss gekommen, dass ISPs von einem Richter aufgefordert werden können, die Identität ihrer Nutzer preiszugeben wenn es keinen begründeten Zweifel gibt, dass die Nutzer, deren Identität gesucht wird, tatsächlich unautorisierte Dateien hinaufgeladen haben. BREIN, der holländische Schutzverband der Unterhaltungsindustrie Niederlande gegen Piraterie, konnte dieses ziemlich starke Kriterium nicht erfüllen. Er hatte die Berufung eingelegt, und sucht mit einem vorläufigen Rechtsbehelf nach Namen und Adresse von 42 Nutzern, die wegen Verletzungen des Urheberrechts durch unautorisiertes Hinaufladen unter Verdacht stehen. File-swappers' identities protected by Dutch court (14.07.2006) The verdict of the court of appeals in Amsterdam (in Dutch only, 13.07.2006) Dutch file-swapper case collapses (12.05.2005) (Beitrag von Joris van Hoboken - EDRI-Mitglied Bits of Freedom - Niederlande) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/190
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