Asociación de Internautas legt bei der Europäischen Kommission Beschwerde ein
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Englisch: Asociación de Internautas goes to EC against court decision
Asociación de Internautas (der spanische Verband der Internetnutzer – AI) hat kürzlich bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die Entscheidung des spanischen Obersten Gerichtshofs eingelegt. Bei diesem Fall handelt es sich um eine Klage, die im März 2004 seitens der SGAE (Vereinigung von Autoren und Herausgeber) eingebracht worden war.
In seinem Urteil hat der Oberste Gerichtshof im Dezember 2009 gegen AI entschieden und diesen angewiesen, die Webseite „putasgae.org“ zu entfernen und der SGAE Schadensersatz zu leisten, weil SGAE ebenso wie andere Personen und Rechtsträger durch User-generierte Inhalte beleidigt worden wären.
Der Verband der Internetnutzer argumentiert, er hätte keine vorhergehende Kontrolle über die Inhalte gehabt, insbesondere weil das spanischen und europäischen Standards widerspräche, zumindest solange es keine Meldung über rechtswidrige Aktivitäten gäbe und es an tatsächlichem Wissen über den rechtswidrigen Inhalt fehle. Gemäß dem spanischen Gesetz 34, mit dem die Europäische E-Commerce Richtlinie 2000/31/EC umgesetzt wird, ist eine richterliche Anordnung nötig, um das Vorliegen tatsächlichen Wissens nachzuweisen. Darüber hinaus hat der Verband angegeben, er habe den Zugang zum jeweiligen Inhalt gesperrt, sobald er über das Bestehen einer Beschwerde in Kenntnis gesetzt worden war.
Der AI verweist darauf, wie gefährlich der Präzedenzfall ist, der durch dieses Urteil geschaffen wurde, weil das Strafmaßnahmen gegen andere Webseiten und sogar andere Kommunikationsmittel nach sich ziehen könnte, da jegliche „Information nun durch jedermann angezeigt werden kann“.
Inzwischen haben Internetnutzer eine Sammel-Kampagne gestartet, damit AI die Geldstrafe begleichen kann. Laut Víctor Domingo, dem AI-Vorsitzenden, ist die Summe von 25.500 Euro bereits erreicht worden.
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