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EDRi-gram Nr. 8.8, 21. April 2010 |
Transfer von EU-Bankdaten auf Agenda der EU-Institutionen
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Sa, 24/04/2010 - 17:04
Wegen der Probleme im europäischen Flugverkehr, der auch viele EU-Abgeordnete betroffen hat, wurde eine Reihe von Abstimmungen, die diese Woche in Straßburg geplant waren, einschließlich der Abstimmungen über die PNRi- und SWIFT-Resolutionen verschoben. Die US-Regierung hat erklärt, sie hoffe mit der EU „realistische“ Verhandlungen für ein neues Bankdatentransfer-Abkommen fortsetzen zu können. Es soll amerikanischen Ermittlern ermöglichen, die Finanzierung von Terrorismus aufzudecken. Im Februar 2010 hatte das Europäische Parlament insbesondere wegen Datenschutzbedenken dafür gestimmt, den USA den Zugang zu den Bankdaten europäischer Bürger via SWFT zu verwehren. Es hat Befürchtungen gegeben, die USA könnten jegliche Verhandlungen mit der EU in dieser Sache aufgeben, um Einzelabkommen mit Belgien und den Niederlanden, wo sich die Datenbanken befinden, abzuschließen. Die US-Regierung hat sich jedoch dazu entschlossen, die Verhandlungen mit der EU weiter zu führen. Bei ihrer nächsten Sitzung, die möglicherweise am 22. und 23. April 2010 in Luxemburg stattfinden wird, könnten die EU-Justizminister der Europäischen Kommission grünes Licht für eine Aufnahme weiterführender Gespräche mit der USA geben. Vermutlich werden Länder wie Deutschland, Griechenland, Österreich und Ungarn aber Bedenken äußern. Sie hatten bereits einige Vorbehalte , zumal sie auch über den Abschluss des vorläufigen Abkommens im Jahre 2009 unzufrieden waren. Die Verschiebung der Abstimmung im Europäischen Parlament könnte aber auch die Abstimmung im Rates verzögern. Abgeordnete wollen ihre Meinung über die Leitlinien für die künftigen Verhandlungen darlegen und dabei die Notwendigkeit hervorheben, dass die übertragenen Datenmengen begrenzt werden müssen. Derzeit hat SWIFT nicht die technischen Möglichkeiten, Daten von bestimmten Bankkunden zu extrahieren. Es scheint aber, als würden die USA einer Einschränkung der Datenkategorien, die sie erhalten, nicht widersprechen. Vor kurzem organisierten die Grünen/EFA im Europäischen Parlament eine Anhörung zum Informationsaustausch mit den USA. Paul de Hert von der Freien Universität Brüssel gab einen detaillierten Überblick über die rechtliche Lage. Despina Vassiliadou von der Europäischen Kommission erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden rechtsverbindlichen Rahmens für den Austausch von Daten für die unterschiedlichen Abkommen zu PNRi oder SWIFT. Zu diesem Zweck wurde bereits eine hochrangige Kontaktgruppe („high-level contact group“) zusammengestellt, um einen Schritt in die richtige Richtung zu setzen. Peter Hustinx analysierte die Anforderungen, die an ein solches Abkommen zu stellen wären, was adäquate Schutzmaßnahmen für jedwede Datenverarbeitung, strenge Aufsichtsmöglichkeiten und Rechtsmittel bei Zuwiderhandeln beinhaltete. Edward Hasbrouck vom Identity Project unterstrich die Tatsache, dass Passagierdatensätze weltweit über Fluggastdatenbanken, die ihren Sitz in den USA haben, ausgetauscht werden und folglich formelle PNRi-Übertragungen nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten darstellen, wie Passagierdaten rund um die Welt genutzt werden. Er war der Auffassung, dass Artikel 12 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte Teil jeglicher Abkommen mit den USA sein sollte. Patrick Breyer vom AK-Vorrat erklärte, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECHR) das Recht hinsichtlich der Kooperation mit Ländern, die kein angemessenes Schutzniveau bieten, einschränkt. Er ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit auf einer Fall-zu-Fall-Basis und unter Berücksichtigung der Menschenrechte stattfinden und dass das Abkommen alleine nicht als Rechtfertigung für den Datentransfer ausreichen sollte. In einer Debatte im Innenausschuss des Europäischen Parlaments meinte Sophie In’t Veld, dass sie herausgefunden hat, dass das Herausfiltern bestimmter von Finanzübertragungsdaten möglich ist. Sie meint, die Filterung der Daten sollte innerhalb der EU stattfinden und für jede Art des Datentransfers gelten. In der selben Sitzung kündigte ein Vertreter der Europäischen Kommission an, dass sie in Kürze einen Bericht über den zweiten gemeinsamen vertraulichen EC-DHS-Prüfbericht über die Einhaltung des derzeitigen PNRi-Abkommens durch das DHS (US-Heimatschutzministerium) veröffentlichen wird. Laut der US-Organisation „Papers, Please!“ sind die beiden bisherigen Berichte des DHS (Dezember 2008 und Februar 2010) über ihre Selbst-Beurteilung und die Erfüllung des Abkommens „höchst irreführend und enthalten erhebliche rechtliche und faktische Falschangaben.“ „Die Ungenauigkeiten zeigen deutlich, dass man sich ohne unabhängige Überprüfung nicht auf die Behauptungen des DHS verlassen kann. Die Bereitschaft des DHS, solch unwahre Behauptungen zu veröffentlichen, stellt die Glaubwürdigkeit des DHS bei der Erstellung des gemeinsamen Prüfberichts in Frage und unterstreicht die Notwendigkeit einer tatsächlich unabhängigen Überprüfung, einschließlich der Prüfung der Aktivitäten des DHS durch technische Experten mit Zugang zum Rechtsweg, um vollen Zugang zu den Aufzeichnungen des DHS zu erzwingen“, folgert die detaillierte Analyse von „Papers, Please!“. USA wünscht sich „realistische“ Gespräche über den EU-Bankdatentransfer (15.04.2010) Testimony to Members of the European Parliament (8.04.2010) Mitgliedsstaaten dazu gezwungen Entscheidung über SWIFT zu verschieben (20.04.2010) DHS: Update über den PNR-Prüfbericht (5.02.2010) unwatched: Europa-Parlament muss SWIFT ablehnen (10.02.2010) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1870
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