ACTA: Europäische Kommission ignoriert Europäisches Parlament
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Englisch: ACTA: European Commission transparently ignores European Parliament
Nach jahrelangen Bemühungen der Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments veröffentlichte die Europäische Kommission endlich den Entwurf zum Anti-Piraterie-Handelsabkommen (ACTA).
Was sofort auffällt ist, dass das "Digitale Kapitel" immer noch im Text zu finden ist und weiterhin Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Internet Service Providern (ISPs) enthält. Und dies trotz der Tatsache, dass das Europäische Parlament die Kommission im Jahre 2008 gebeten hatte "sicherzustellen, dass ACTA sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPR) und nicht auf substantielle IPR-Probleme, wie den Umfang des Schutzes, Beschränkungen und Ausnahmen, mittelbare Haftung oder die Haftung von Mittelsmännern, konzentriert" und sie im März 2010 aufgefordert hat, die Verhandlungen auf "das bestehende europäische System zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gegen Piraterie" zu beschränken.
Auch hat die Kommission die Veröffentlichung vorausgegangener Texte, die für eine Interpretation internationaler Abkommen wesentlich sind, vermieden – und somit Schlüsselstellen des Textes weiterhin im Verborgenen gehalten. Beispielsweise enthält der veröffentlichte Text den berühmten Vorschlag, die Vertragspartner sollen die Haftung von Online-Diensteanbietern einschränken, solange diese keine "Verfahren" zur Überwachung ihrer Netzwerke übernehmen und implementieren; doch die wahre Bedeutung dessen ist (wie bei "Three Strikes" oder gleichermaßen intrusiven Maßnahmen) in den unveröffentlichten Vorbereitungstexten versteckt. Andere Fragen hingegen, wie der gefährliche und undefinierte Begriff des "kommerziellen Maßstabs" als Kriterium die Schuldfähigkeit bei Vergehen, sind in dem Text allzu klar.
Während das digitale Kapitel eine große Bandbreite an Optionen umfasst, ist das einzig konsistente, dass die Verpflichtungen streng und die Schutzmaßnahmen eingeschränkt und rechtlich schwach verankert sind. Dies stellt für die Bürger der Europäischen Union ein großes Problem dar, aber es wird ein weitaus größeres Problem, diese Bestimmungen in Entwicklungsländern umzusetzen, die nicht an erzwingbaren Menschenrechtsabkommen oder Datenschutzgesetzen teilhaben. Daher wird es vermutlich ein weltweites Desaster für Bürgerrechte sein – verschlimmert durch die kürzliche Befürwortung von Internetsperren seitens der EU.
Dieses Abkommen ist als weltweiter Standard für Handelsabkommen gedacht. Wenn es dazu kommt, was bleibt dann von der historischen Glaubwürdigkeit der EU im Kampf für freie Meinungsäußerung und Demokratie, wenn sie willfährige undemokratische Regierungen dazu auffordert, für Internetdiensteanbieter Bestimmungen zur "Beendigung oder Verhinderung" von Vergehen einzuführen? Selbstverständlich "sollen jene Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel gerecht und verhältnismäßig sein", doch es ist nahezu absurd zu glauben, dass rechtliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn eine der Parteien eine exzessive Umsetzung anordnet. Letzten Endes ist es ein Abkommen für geistiges Eigentum und kein Instrument der Menschenrechte.
Insgesamt hatte das Verfahren vor der Veröffentlichung der ACTA-Dokumente Probleme hinsichtlich der Transparenz, der indirekten Rechtswahl, der Demokratie und der Verhältnismäßigkeit. Das Frage der Transparenz ist etwas verbessert worden, wenn auch nur geringfügig. Angesichts des Fehlens der vorherigen Entwürfe und der Standpunkte der verschiedenen Verhandlungs-"Partner" kann dies kaum als vollständige Transparenz angesehen werden. Das Nicht-nur-gegen-Piraterie-, Nicht-wirklich-Handels-, Noch-nicht-ganz-Abkommen hat noch einen weiten Weg vor sich, bevor es als etwas Besseres als nutzlos betrachtet werden kann.
(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)
Veröffentlichter ACTA-Text (Englisch, 21.04.2010)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Auswirkungen von Produktfälschung auf den internationalen Handel (Deutsch, 18.12.2008)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA (Deutsch, 10.03.2010)


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