Googles gerichtlicher Sieg gegen einen deutschen Verleger

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Mi, 05/07/2006 - 10:22

Google erzielte kürzlich einen bedeutenden Sieg gegen den deutschen Verlag „Wissenschaftliche Buchgesellschaft“ (WBG), der bei einem deutschen Gericht um eine gerichtliche Verfügung gebeten hatte, um den Giganten davon abzuhalten, Bücher in sein Books Library-Projekt zu scannen.

Die WBG ließ die Klage am 28. Juni fallen, nachdem der Richter erklärt hatte, dass ihre Siegeschancen gering wären. Trotz der Unterstützung durch den deutschen Verlegerverband konnte der Verlag keine Argumente vorbringen, die seine Handlung untermauert hätten, und das Gericht entschied, dass die Entwicklung von Googles Projekt keine Verletzung des Copyright darstellt.

Google will, in Zusammenarbeit mit sechs US-Bibliotheken und einer in Oxford, Bibliotheksbücher digitalisieren und die Inhalte in ihrer Suchmaschine platzieren. Bücher, die nicht unter dem Urheberrecht stehen, werden ohne irgendwelche Beschränkungen zugänglich sein. Bücher hingegen, die unter dem Copyright stehen, werden nur mit bibliographischen Daten und in einigen Auszügen präsentiert. Aber selbst für ein geschütztes Buch muss Google das gesamte Buch scannen, um einen Index für ihre Suchmaschine erstellen zu können.

Der deutsche Verlag wollte Google davon abhalten, copyright-geschützte Bücher ohne Genehmigung zu scannen, aber das Gericht ließ Googles Argument, dass das Veröffentlichen von Auszügen nicht gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz verstößt, gelten.

Um das Ganze noch komplizierter zu gestalten, ist Google der Ansicht, dass die Handlung des Kopierens eines Buches unter das Copyrightgesetz des Landes fällt, in dem das Buch kopiert wird und nicht unter das des Landes, in dem sich der Verleger befindet. Folglich müssten sie die US-Copyrightgesetze befolgen, wenn sie ein Buch aus einer US-Bibliothek kopieren.

Aber Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem sich der Gigant mit Gegnern seines Projekts konfrontiert sieht. Der französische Konzern „La Martiniere“ verklagt Google ebenfalls wegen „Fälschens und des Verstoßes gegen die Rechte des geistigen Eigentums“, wie die Agentur France-Presse berichtet.

Auch Frankreichs nationale Verlegergewerkschaft, die über 400 Verleger repräsentiert, droht Google mit einer Klage, und Verleger in Großbritannien haben ebenfalls ihre Abneigung gegen das Projekt ausgedrückt. Google sieht sich in den USA zwei Prozessen von Autoren und Verlagsgruppen gegenüber, ebenfalls aus dem gleichen Grund.

Nach dem Gerichtsurteil am 28. Juni erklärte Google, dass sie die Wichtigkeit des Copyrightgesetzes anerkennen, obgleich sie meinten, dass Autoren und Verleger das Recht hätten, für ihre Kreationen entlohnt zu werden. Google ist ebenfalls überzeugt, dass das Projekt auch Autoren und Verlegern dienen würde, da ihre Bücher mit der Suchmaschine leichter zu finden wären und es für die Nutzer auch einfach wäre, diese zu kaufen.

David Drummond, Senior Vizepräsident, drückte auch das Engagement der Firma gegenüber dem Projekt aus. „Google ist passioniert im Bezug auf die Digitalisierung von Büchern; wir glauben, dass sie jedem nützen würde, da sie das Wissen der Welt zugänglicher macht“.

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