Neues französisches Datenschutzgesetz stellt Apple zufrieden.

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Mi, 05/07/2006 - 10:18

Das kontroverseste DADVSI Gesetz, besser bekannt auch als das „iTunes Gesetz“, wurde letztlich im Französischen Parlament angenommen mit dem Kompromiss, Apple den Betrieb wie gehabt zu erlauben.
Das Gesetz wurde vom Parlament im Ausnahmezustand verabschiedet, was in einer gemischten Kommission endete, die normalerweise aus 7 Senatoren und 7 Abgeordneten besteht, von sowohl der Mehrheit als auch der Opposition. Die Opposition trat jedoch aus der Kommission aus, weil zuletzt noch 55 weitere Änderungen von den Berichterstattern an sie herangetragen worden waren.
Die kontroverseste Klausel war die der Interoperabilität. In einem früheren Entwurf sah das Gesetz Maßnahmen zur Bewilligung der Interoperabilität vor, und verpflichtete Apple demnach dazu, seine DRMi Systeme aufzugeben, die „iTunes“-Produkte grundsätzlich nur in Verbindung mit i-Pods herstellten.
Apple reagierte scharf, bezichtigte Frankreich der „staatlich geförderten Piraterie“ und drohte, das Land gänzlich zu verlassen, sollte das Gesetz in der Form angenommen werden.
Das nun beschlossene Gesetz erlaubt die DRMi und definiert das Konzept der Interoperabilität neu. Der Text sieht den Schutz von „technischen Maßnahmen zur Verhinderung oder Eingrenzung von nicht autorisiertem Gebrauch“ vor, und belässt die Strafen für das Ausschalten der Systeme auf der Höhe von 3750 Euro. Die Hersteller, Verteiler oder Förderer von technischen Lösungen, die solche Systeme umgehen, können mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und 30 000 Euro Bußgeld bestraft werden.
Interoperabilität wird insofern neu definiert, dass der Text nun lautet: die technischen Maßnahmen (welche die Werke schützen sollen) dürfen nicht in einer Behinderung der Interoperabilität resultieren, und müssen gleichzeitig das Urheberrecht berücksichtigen.
Obwohl das Gesetz nach wie vor die Interoperation aller Systeme verlangt, erlaubt es jetzt jedoch gleichfalls die Aufhebung dieser Bedingung, wenn die Rechtseigentümer ihre Zustimmung geben. Tatsächlich bedeutet dies, dass Apple mit der Einwilligung von Plattenfirmen und Künstlern weiterhin wie gehabt agieren kann, und dass lediglich das Machtverhältnis zwischen Apple und den Firmen sich möglicherweise in Richtung letzterer verschiebt.
Das Konzept, eine Gruppe von Mittelsmännern zu gründen, die sich um Konflikte mit dem Datenschutz kümmern, wurde zugunsten eines Planes zur Einsetzung eines Regelwerkes als unabhängige Behörde für technische Maßnahmen geändert.
Das Regelwerk wird dafür verantwortlich sein, dass die DRMi Systeme bei der Benutzung von künstlerischen Werken keine zusätzlichen Einschränkungen zu jenen schaffen, die von den Urheberrechtseigentümern deutlich zum Ausdruck gebracht worden sind. Das Gesetz deckt nur Software und Hersteller technischer Systeme ab und bezieht sich in keiner Weise auf Konsumentenorganisationen oder die Schöpfer von Open Source.
Die sozialistischen Abgeordneten haben bereits ihre Absicht kundgetan, den Gesetzestext beim Verfassungsgerichthof anzufechten.

Dadvsi draft finaly adopted by the Parliament (in French only, 30.06.2006)

France dilutes plans for iTunes law (26.06.2006)

Zut France drops iTunes bombshell (30.06.2006)

Compromise on copyright (in French only, 23.06.2006)

EDRI-gram : French draft copyright law continues to be criticised (24.05.2006)

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