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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.6, 24. März 2010

Litauisches Gericht urteilt zugunsten eines BitTorrent-Nutzers

Verfasst von sac am 28. März 2010 - 16:42
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Lithuanian court rules in favour of BitTorrent user

Ein litauisches Gericht hat kürzlich in einem Verfahren gegen den BitTorrent-Tracker LinkoManija.net zum Nachteil der Anti-Piraterie-Organisation LANVA entschieden.

Im vergangenen Jahr hatte LANVA 106 LinkoManija.net-Usern vorgeworfen, Windows 7 Ultimate zu verbreiten und einen von ihnen sogar vor Gericht gebracht. Dieses hat nun aufgrund fehlerhafter Beweismittel zugunsten des Angeklagten entschieden. Die Beweise, die LANVA vorgelegt hatte, haben aus dem Screenshot einer Liste von Peers (Gleichberechtigte), wie sie auf uTorrent verfügbar ist, bestanden, doch das Gericht sah uTorrent nicht als geprüftes Instrument zur Sammlung von Beweisen an.

Da keine der beteiligten Parteien zu solch einer Untersuchung berechtigt war, hat das Gericht entschieden, dass LANVA zu keiner Zeit das Recht hatte die gesammelten Informationen einzuholen oder zu nutzen. Zusätzlich sollten die Techniken für derartige Beweismittel vor der Nutzung genehmigt werden.

Abgesehen von diesem Fall verklagte LANVA im Januar 2010 gemeinsam mit Microsoft den angeblichen Betreiber von LinkoManija.net und forderte vom Angeklagten Kestas Ermanas und seinem Unternehmen rund 32 Millionen Euro für das Ermöglichen der illegalen Verbreitung von Microsoft Office 2003 und 2007.

Das Verfahren läuft noch, das Vermögen von Kestas Ermanas und seinem Unternehmen wurde beschlagnahmt und die zugehörigen Bankkonten eingefroren. Die Website ist abr weiter in Betrieb. Es scheint aber, als habe der Angeklagte die Seite lediglich bis Ende des Jahres 2009 betrieben. Kestas gab auch an, dass ihm Microsoft zu keiner Zeit eine ordnungsgemäße Aufforderung zur Entfernung der Inhalte zukommen hat lassen. „Wir haben sie darüber informiert, mit ihnen kooperieren zu wollen, sie hätten uns bloß die Links zu den rechtsverletzenden Torrentdaten mitteilen müssen“, sagte Kestas und fügte hinzu: „Sie haben uns nie geantwortet“.

In Anbetracht des Ausgangs der jüngsten LANVA-Klage bestehen Zweifel, ob die zweite Klage erfolgreich sein wird. LANVA kann nun Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen, doch auch dann könnte der Fall erst in rund einem Jahr angehört werden.

Court Acquits BitTorrent User Citing Faulty Evidence (15.03.2010)

Anti-Piracy Group Reports Torrent Site Users to the Police (8.11.2009)

Microsoft Sues Prominent BitTorrent Tracker For $43m (27.01.2010)

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