VDS in Deutschland: Abschied für Immer?
In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt äußert sich die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erneut zur Vorratsdatenspeicherung. So stellt die Ministerin klar, dass sie sich nicht zu einer raschen Neufassung des VDS-Gesetzentwurfs drängen lässt. Zuvor müsse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründlich analysiert werden.
Auch ist die Ministerin der Ansicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht zwingend erforderlich sei und man die „Bedeutung der Vorratsdaten für die Terrorabwehr nicht überbewerten“ dürfe. Zudem kämen auch andere Staaten, wie beispielsweise die USA, ganz gut ohne die vorrätige Speicherung von Telekommunikationsdaten aus. „Die haben die ‚Quick-Freeze-Methode’, also das Einfrieren der Daten bei vorliegendem Verdacht“, merkt die Ministerin an.
Zusätzlich gibt Leutheusser-Schnarrenberger zu bedenken, dass die Richtlinie bisher in 6 EU-Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt wurde. Somit müsse ihrer Meinung nach geklärt werden, ob die Richtlinie überhaupt mit der Europäischen Grundrechtscharta vereinbar ist.
Das gesamte Interview zum Nachlesen:
Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA (21.03.2010)
[unwatched/Hamburger Abendblatt]


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