AK Zensur fordert Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes
Das Deutsche Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern im Internet erschweren. Von vielen Kritikern wird es allerdings als Internet-Zensur-Gesetz betrachtet und als populistische Maßnahme eingestuft. Mit dem Gesetz kann die Kinderpornografie letztlich nicht effektiv bekämpft werden, kann aber den Weg für eine breiter angelegte Zensurierung des Internets bahnen.
Das umstrittene Gesetz – nach seiner glühenden Verfechterin, Ministerin Ursula von der Leyen, gerne auch "Zensursula" genannt – sieht u.a. vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) "Sperrlisten" (Anm.: Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten) über Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten erstellt und an (große) Internetprovider übermittelt. Diese sind dazu verpflichtet, den Zugang zu den vom BKA aufgelisteten Seiten zu verhindern. Einer der Kritikpunkte: Mit dem Gesetz kann das Aufrufen der inkriminierten Seiten nicht verhindert werden, weil es selbst für technisch Unbedarfte sehr einfach ist, die Sperren zu umgehen. Anstatt dafür zu sorgen, dass die Inhalte gelöscht werden, bleiben die Inhalte also weiterhin im Netz.
Weiterer Kritikpunkt: Die betroffenen Provider müssen für diese Zugangserschwernis eine Sperr-Infrastruktur für Webseiten einrichten. Diese ist "inhaltsneutral" und kann ebenso gut gegen Webseiten mit anderen, beliebigen Inhalten eingesetzt werden. Das öffne Tür und Tor für weitere Netzsperren und könne leicht in einer Internet-Zensur münden.
Das Gesetz ist am 23.2.2010 in Kraft getreten, postwendend hat die Opposition (SPD, Grüne und Linke) im Bundestag Initiativen zur Aufhebung des Gesetzes eingebracht. Das ZugErschwG wird derzeit auch nicht in seiner ganzen Tragweite umgesetzt, die Erstellung von Sperrlisten ist fürs erste mittels "Nichtanwendungserlass" ausgesetzt. Kein alltäglicher Vorgang, dass eine Regierung ihre Behörden quasi anweist, ein Gesetz nicht zu befolgen.
Die Diskussion um das ZugErschwG geht sowohl in der Zivilgesellschaft, als auch in der Regierung und im Bundestag weiter. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur sowie weitere Unterzeichner haben sich deshalb an die Bundestagsfraktion von CDU/CSU gewandt und in einem offenen Brief nochmals Argumente und Bedenken vorgebracht. Ziel ist die Aufhebung des Gesetzes.
Wie die Sache ausgeht, ist noch nicht vorhersehbar. Im Sinne der Opfer, also der von Missbrauch betroffenen Kinder, wäre es jedenfalls wünschenswert, intensiver an der Löschung der inkriminierten Inhalte zu arbeiten, anstatt bloß den Zugang zu "erschweren". Wiederholt haben Versuche gezeigt, dass Provider weltweit zumeist innerhalb weniger Stunden einschlägige Webseiten abschalten, wenn sie Hinweise erhalten. Ein einfaches E-Mail habe genügt, sagen Zensursula-Gegener. Und sie fragen: Warum haben das unsere Strafverfolger bisher noch nicht geschafft?
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