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ELENA: BürgerInnen fordern ihr Recht auf Datenschutz

Seit 1.1.2010 müssen Deutsche Arbeitgeber über jeden ihrer Beschäftigten – seien es Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter oder Soldaten – einmal pro Monat einen Datensatz an eine "Zentrale Speicherstelle" übermitteln. Datenschützer laufen seit langem Sturm gegen die datenschutzrechtlich bedenkliche Verpflichtung. Nun bereiten sie eine Beschwerde beim deutschen Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe vor, um ELENA, den sog. "Elektronischen EntgeltNachweis", zu stoppen.

Mehr als 20 verschiedene Angaben müssen deutsche Arbeitgeber monatlich über jeden einzelnen Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle übermitteln. Neben monatlichen Gehaltsabrechnungen und persönlichen Daten auch so sensible Informationen wie Angaben über "vertragswidriges Verhalten" des Mitarbeiters, Auskünfte über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen, eine Aufschlüsselung der Arbeitsstunden in jeder einzelnen Kalenderwoche, Urlaubs- und Krankheitstage oder Grund von Arbeitszeitänderungen, berichtet hierzu der Verein FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs).

Schuld an diesem Vorgehen ist das ELENA-Verfahrensgesetz – benannt nach dem "Elektronischen EntgeltNachweis" – das im Vorjahr von der Großen Koalition beschlossen worden ist. Offizielle Begründung für die Einführung von ELENA war "Bürokratieabbau" und "Innovation". Der Abbau der Bürokratie durch "Beschleunigung der Verfahren" solle zu einer jährlichen Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85 Mio Euro führen, heißt es von offizieller Seite. Wie aber insbesondere bei kleinen und mittelständischen Betrieben mit der Anschaffung und Pflege neuer Software und elektronischer Zusatzgeräte sowie mit der Erfassung und Übermittlung umfangreicher Mitarbeiterdaten Bürokratie abgebaut werden kann, ist schwer nachzuvollziehen.

Und in der Innovation, die laut offizieller Darstellung durch die breite Anwendung von "Signaturkarten" erreicht werden soll, sehen ELENA-Kritiker lediglich den Zwang zur Akzeptanz von Karten oder Ausweisen mit elektronischer Signatur. (Österreicher werden hier unschwer an verschiedene Vorstöße zur Einführung der "Bürgerkarte" erinnert.)

Ab 1.1.2012 sollen jedenfalls die bei der Zentralen Speicherstelle zusammengetragen Daten allen Arbeits- und Sozialämtern zur Verfügung stehen, was unter deutschen Bürgern große Sorge aufkommen lässt. Die Stichworte lauten: Datenmissbrauch, Datenmanipulation, Datendiebstahl, Gläserner Bürger.

Ab 2015 sollen auch noch Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherung, Sozialämter und Studentenwerke Zugriff auf die Daten bekommen. Polizei und Finanzamt sind zwar noch nicht zugangsberechtigt, aber ein einfaches Gesetz könnte dies schnell ändern, denn wo Daten schon einmal gesammelt sind, entstehen rasch zusätzliche Begehrlichkeiten.

Dass dies alles massiv dem Grundsatz der Datensparsamkeit und damit dem Deutschen Datenschutzgesetz widerspricht, scheint naheliegend. "ELENA stellt im Grunde eine Vorratsdatenspeicherung von riesigem Ausmaß dar, die die [...] Vorratsdatenspeicherung bei weitem in den Schatten stellt. Die vom Arbeitnehmer monatlich zu übermittelnden Daten von ca. 40 Millionen Bürgern werden nämlich dauerhaft zentral gespeichert, damit sie im Bedarfsfalle abrufbar sind", führt hierzu Fachanwalt Stadler aus Freising aus.

Deutsche Datenschützer sehen sich also genötigt, wieder einmal vor Gericht zu ziehen. Eine Sammelklage ist in Vorbereitung und muss aus formalen Gründen vor dem 1. April 2010 eingereicht werden. Über die Webseiten des FoeBuD können sich Interessierte übrigens noch bis 25. März der Verfassungsbeschwerde anschließen.

Zum Inhalt der Verfassungsbeschwerde konkretisiert Stadler: "Hierbei wird [...] nicht nur der Umstand der Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat thematisiert werden, sondern auch die Tatsache, dass der betroffene Arbeitnehmer nicht konkret weiß, welche Daten der Arbeitgeber übermittelt, bzw. was sich aus den übermittelten Dokumenten ergibt. Gerade dies steht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung".

Die Erfolgschancen können nach dem kürzlich erfolgten Urteil der Verfassungsrichter, mit dem die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt worden ist, als relativ hoch eingeschätzt werden. Und wir ÖsterreicherInnen haben guten Grund, unseren Nachbarn bei ihrer Verfassungsbeschwerde viel Erfolg zu wünschen. Denn das, was sich hierzulande Transferkonto vulgo Transparenz-Datenbank nennt, könnte sich durchaus noch als ELENA entpuppen.

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Elena auf youtube: Wissen ist Macht: Die Datenkrake ELENA (7:43 Min.)