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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.5, 10. März 2010

ENDitorial: ACTA, die Resolution des Europäischen Parlaments und politische Klarheit

Verfasst von sac am 14. März 2010 - 15:54
  • ACTA
  • Copyright / Urheberrecht
  • Weltweit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ENDitorial: ACTA, the Euro Parliament resolution and political clarity

Das Europäische Parlament verabschiedete am 10. März eine Resolution, von der viel berichtet wurde. Es enthielt etliche positive Elemente. Beispielsweise besteht das Parlament darauf, dass der Vertrag nicht über die Anforderungen gegenwärtiger EU-Gesetze hinausgeht und verlangt eine Folgenabschätzung der Implementierung von ACTA auf Grundrechte und Datenschutz. Letztere Bestimmung ist besonders wichtig in Hinblick auf Länder außerhalb der EU, die nicht immer über rechtliche Schutzmaßnahmen für Grundrechte verfügen.

Ferner und weithin unbekannt ist jedoch, dass ein mündlicher Zusatzantrag der konservativen Europäischen Volkspartei ebenfalls angenommen wurde. Dieser Zusatzantrag fordert von „der Kommission die ACTA-Verhandlungen fortzusetzen und sie auf das existierende System zur Durchsetzung von Urheberrechten gegen Produktpiraterie zu beschränken“. Dieser Zusatz wurde von einer großen Mehrheit angenommen. Wenn die Europäische Kommission also auf die Vorantreibung von nicht-piraterierelevanten Themen, wie Verantwortlichkeit von ISPs in ACTA besteht, so wird sie einzig und allein die Schuld übernehmen müssen, wenn das Parlament durch das Handeln der Kommission dazu getrieben werden sollte den Vertrag abzulehnen.

Diese Deutlichkeit von parlamentarischer Seite ist ein bemerkenswerter Beitrag zu Klarheit und Offenheit in diesem Dossier, dem Wochen und Monate voller Halbwahrheiten und irreführender Angaben vorausgehen, insbesondere in Bezug auf „Drei Treffer“-Maßnahmen. Kürzlich vernahmen wir von Politikern etliche positive Stellungsnahmen zur „Drei Treffer“-Regelung und ACTA. Stanford McCoy, der stellvertretende US-Handelsbeauftragte, sagte: „Die US-Regierung sucht weder diese noch andere Auflagen, die in ACTA über amerikanisches Recht hinaus reichen würden“. Ein Sprecher des EU-Kommissars Karel de Gucht meinte die EU wird „nicht unterstützen und nicht akzeptieren, dass ein letztendlicher ACTA-Vertrag eine Auflage schafft, um die [Internet]verbindung von Personen zu trennen“ und der deutsche Minister verkündete, dass „die Bundesregierung keinen Vertrag anerkennen wird, der die Blockade von Internetzugängen enthält“.

Das einzige Problem ist, dass es zu keiner Zeit das Ziel von irgend jemandem war über ACTA eine Auflage für ISPs zu schaffen, um eine „Drei Treffer“-Regelung oder Ähnliches einzuführen. Wie der kürzlich durchgesickerte Entwurf des Kapitels für Digitales deutlich und definitiv beweist, bestand der Plan darin die eingeschränkte Haftbarkeit von ISPs für Urheberrechtsverletzungen zu entfernen sofern sie sich nicht entscheiden „Maßnahmen“ zu implementieren, die diese Übertretungen von vornherein verhindern. Das Ziel war es demnach ISPs zu weitreichenden Kontrollhandlungen nötigen, um sich selbst angemessene Rechtssicherheit zu geben. Es geht daher darum ACTA nicht dafür zu nutzen, die genauen Eigenschaften dieser Handlungen anzuordnen – die Versprechungen in diesem Punkt waren also frei von jeglicher wahren Bedeutung.

Es ist interessant zu beobachten, dass trotz der Beteuerungen des deutschen Ministers und der EU-Kommission, dass sie die Trennung von Internetverbindungen nicht als Teil von ACTA anerkennen würden, der durchgesickerte Entwurf, der die unterschiedlichen Positionen der Verhandlungspartner bezeugt, keinen Widerstand seitens der EU gegen die Maßnahmen zeigt, die explizit darauf abzielen ISPs zur Verbindungstrennung von Kunden zu zwingen.

Nun besteht kein Grund für Zweifel. Das Europäische Parlament sagte, dass „der beantragte Vertrag es nicht ermöglichen sollte, dass irgendwelche sogenannten ‚Drei Treffer’-Methoden eingeführt werden“ und sowieso „ein Vertrag die Klausel beinhalten muss, dass die Unterbrechung des Internetzuganges einer Person zuvor von einem Gericht untersucht werden muss“.

Während die Resolution des Parlaments rechtlich nicht bindend ist, wäre es töricht von der Kommission zu denken, dass eine Mehrheit von 633 zu 13 Stimmen (mit 16 Enthaltungen) von der einzigen direkt gewählten EU-Institution gefahrlos ignoriert werden kann.

(Ein Beitrag von Joe McNamee – EDRi)

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