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EDRi-gram Nr. 8.5, 10. März 2010 |
Artikel 29: Speicherdauer von Google Street View-Aufnahmen senken
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So, 14/03/2010 - 15:41
Alex Turk, Leiter der EU-Arbeitsgruppe Artikel 29, hat am 11. Februar 2010 das Unternehmen Google brieflich aufgefordert, Personen vor der Ankunft seines Street View-Fahrzeuges zu warnen und die Speicherdauer unverzerrten Materials von einem Jahr auf sechs Monate zu senken. Google hatte in letzter Zeit mit Problemen zu kämpfen, nachdem sein Street View-System unter Beschuss etlicher EU-Staaten wie Deutschland, Finnland, Frankreich, sowie Nicht-Mitgliedstaaten wie der Schweiz geriet. Laut einem Dow Jones-Bericht forderte die Arbeitsgruppe von Google, Städte und Ortschaften über die Ankunft seiner Street View-Fahrzeuge durch „angemessene Ankündigungen in nationaler, regionaler und lokaler Presse“ zu informieren, während Google anmerkte, dass es dies bereits durch die Veröffentlichung der Details auf der Webseite des Unternehmens tue. Hinsichtlich der Aufbewahrungsdauer der Daten gab Michael Jones, Googles oberster Technologieverantwortlicher und Gründer von Google Earth, bekannt, dass das Unternehmen mit EU-Behörden verhandelt und sich eine einjährige Speicherung der Aufnahmen - ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf Street View - geeinigt habe. Daher sei das Unternehmen überzeugt gewesen, dass „die Speicherung der unverzerrten Bilder legitim und gerechtfertigt ist“. Das Unternehmen versuchte zu erklären, weshalb es notwendig sei unverzerrte Aufnahmen (einschließlich Elementen wie Gesichter, Nummernschilder etc.) für ein Jahr aufzubewahren. „Die Notwendigkeit unverzerrte Bilder zu speichern ist legitim und gerechtfertigt – um die Qualität und Fehlerfreiheit unserer Straßenkarten zu gewährleisten, um unsere Fähigkeit Fehler beim Verzerren zu berichtigen zu verbessern, ebenso wie um mit den gesammelten Daten bessere Kartenprodukte für unsere User herzustellen“, sagte Peter Fleischer, der für den Datenschutz verantwortliche Google-Anwalt. In der Zwischenzeit drohte Ilse Aigner, deutsche Ministerin für Verbraucherschutz, rechtliche Schritte einzuleiten, um Google Street View an der Veröffentlichung von Aufnahmen deutscher Städte und Straßen zu hindern. Kanzlerin Angela Merkel verkündete jedoch, dass die Street View-Anwendung trotz der Datenschutzbedenken der Ministerin für Verbraucherschutz nicht behindert werde. In ihrem wöchentlichen Podcast erklärte sie am 27. Februar: „Jene, die überzeugt sind (Street View) sei ein Eingriff in ihre Intimsphäre, können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen“. Um sich mit den Datenschutzbedenken zu befassen, wird die deutsche Version von Street View den Anwohnern die Möglichkeit bieten ihre Bilder vor einer Veröffentlichung zu entfernen. Auch ein Werkzeug zur schnellen Entfernung der Bilder nach einer Veröffentlichung soll enthalten sein. Lena Wagner, eine Sprecherin von Google Deutschland, gab an, dass das Unternehmen auch ankündigen werde, wann Fahrzeuge vorbei kommen würden, um Aufnahmen zu machen. Aber obwohl das Unternehmen im Februar verkündete Street View in Europa nicht fallen zu lassen, sagte Jones in einem Interview auf der CeBIT-Messe für Informationstechnik in Hannover, die von 2.-6. März stattfand: „Ich glaube wir sollten darüber nachdenken, ob wir nochmals durch Europa fahren möchten, denn es würde die Ausgaben in die Höhe schießen lassen“, was sich sehr nach einer Drohung anhört. EU rattles sabre at Street View - Warn people you're coming, Google told (26.02.2010) Google May Review EU Drives, Won't Drop Street View (Update1) (3.03.2010) Germany's Merkel gives blessing to Google Street View (28.02.2010) EU Wants Google Street View Curbed (26.02.2010) Google warned by EU over Street View map photos (26.02.2010) Google Street View May Breach EU Law, Officials Say (Update1) (26.02.2010) unwatched: Googles Street View steht vor einer Klage in der Schweiz (18.11.2010) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1760
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