EuGH: Datenschutzbehörden müssen vollkommen unabhängig sein
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Englisch: ECJ: The Data Protection Authorities need to be completely independent
In seinem Urteil veröffentlicht am 9. März 2010 im Fall Europäische Kommission gegen Deutschland, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Datenschutzbehörden, die in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie 95/46 errichtet wurden, vollkommen unabhängig sein müssen.
In diesem Fall wurden die deutschen Landesdatenschutzbehörden als abhängig erachtet, da sie der Landesregierung angehören und der staatlichen Überprüfung unterliegen.
Der EuGH begründet sein Urteil damit, dass „die Aufsichtsbehörden, die in Artikel 28 der Richtlinie 95/46 bestimmt werden, daher Hüter jener Grundrechte und -freiheiten sind, und ihre Existenz in den Mitgliedsstaaten, wie sie im 62sten Bericht im Präambel der Richtlinie 95/46 festgelegt wird, als eine essentielle Komponente des Schutzes von Individuen, hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten, angesehen wird“.
Als Anforderungen für eine Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden beschloss das Gericht, dass die Behörden „eine Unabhängigkeit genießen müssen, die es ihnen erlaubt ihren Pflichten ohne externe Einflüsse nachzugehen. Diese Unabhängigkeit schließt nicht nur jeglichen Einfluss seitens der zu überwachenden Behörden aus, sondern auch jegliche Anordnungen oder jeden anderen externen Einfluss, ob direkt oder indirekt, wodurch die Leistung der Behörden bei ihrer Aufgabe ein gerechtes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Rechts auf Privatsphäre und dem freien Verkehr persönlicher Daten herzustellen, in Frage gestellt werden könnte“.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte unterstützte die Klage der Europäischen Kommission vor dem EuGH und zeigt sich mit dem Urteil zufrieden.
„Das Urteil des Gerichts ist von größter Wichtigkeit. Es festigt und verdeutlicht die Position von Datenschutzbehörden als Teil des Grundrechts auf Datenschutz. Diese Entscheidung ist für alle Aufsichtsbehörden aller EU-Mitgliedsstaaten wichtig“, sagte der Europäische Datenschutzbeauftragte.
Die Europäische Kommission leitete im Jahre 2005 ein Verletzungsverfahren gegen Deutschland und Österreich ein, da diese für keine adäquate Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden gesorgt hatten.
ECJ Decision in Case 518/07 - European Commission vs. Germany (9.03.2010)
EDRi-gram: EC: data protection inadequate in Austria and Germany (24.08.2005)


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