EDRi sendet offenen Brief an die EU-Kommission und lehnt Internetblockaden ab
Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: EDRi sends open letter to EU Commissioners to oppose Internet blocking
EDRis Brief wurde an Kommissarin Cecilia Malmström (Innenpolitik), Viviane Reding (Justiz und Grundrechte) und Neelie Kroes (Digitale Agenda) versendet.
Darin wird den Kommissarinnen zu ihren Nominierungen und der Anerkennung ihrer neuen Geschäftbereiche gratuliert. Der Brief begrüßt die positiven Stellungnahmen der drei Kommissarinnen hinsichtlich der Notwendigkeit Grundrechte zu respektieren und darauf zu bestehen, dass Gesetzgebungen „evidenzbasiert“ sind. EDRi warnt davor, dass die Art der Argumente, die um Internetblockaden kreisen, derart ist dass dieser positive Ansatz von Anfang an unter Druck geraten wird durch die bevorstehende Wiedereinführung des „Antrags für einen Rahmenbeschluss des Rates im Kampf gegen sexuellen Missbrauch, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, der den Rahmenbeschluss 2004/68/JHA aufhebt“. Dieser Antrag, ursprünglich ins Leben gerufen im Jahre 2009, enthielt den populistischen, jedoch hochgradig fehlerhaften Vorschlag, dass ISPs den Zugriff auf rechtswidrige Webseiten „blockieren“ sollten.
Das behandelte Thema – online veröffentlichte Abbildungen, die von der Ausbeutung von Kindern und von Kindesmissbrauch zeugen – ist viel zu ernst, um sich nach Verfahrensweisen zu richten, die viel mehr auf Schlagzeilen aus sind als auf Effektivität. Demzufolge erklärt EDRis Brief, dass eine gründliche und sorgfältige Analyse durchgeführt werden muss, um eine effektive Strategie zu entwickeln. Solch eine Analyse sollte Folgendes beachten:
- Die Art des Problems, das man angeht;
Die Gesetzesvorlage möchte sich an rechtswidrige Webseiten richten. Nahezu all diese Webseiten haben ihren Sitz in Gebieten der großen Handelspartner der EU. Daher wäre es eindeutig unangebracht eine Strategie des Blockieren zu verfolgen, bei der die Inhalte weiterhin online verfügbar, Kriminelle unausgeforscht und Opfer unbekannt bleiben. - Die Gesetzmäßigkeit der beantragten Maßnahmen;
Untersuchungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und eines Expertenteams, finanziert vom Open Society Institute in den letzten zwölf Monaten, behandelten bedeutende Rechtsfragen über die Gesetzmäßigkeit des Vorhabens ISPs Verpflichtungen zu Blockaden aufzuerlegen oder sie zu dieser Handlung zu zwingen. - Der Geltungsbereich, der Umfang und die Art möglicher unbeabsichtigter Konsequenzen;
Internetblockaden verursachen viele Gefahren zugleich. Auf der einen Seite wird politischer Druck reduziert und wahre internationale Maßnahmen für den richtigen Umgang mit dem Problem werden noch unwahrscheinlicher als ohnehin schon, wenn im Bereich der online Kindesmissbrauch-Webseiten die Illusion, dass etwas geschieht, erzeugt wird. Zweitens werden Blockaden für mehr und mehr Zwecke eingesetzt, wenn sie erst einmal eingeführt sind, wie auch die jüngste Anordnungsplage innerhalb der EU zeigt, bei der Glücksspielwebseiten (sogar völlig legale) blockiert werden. Drittens wird es immer mehr Forderungen nach zunehmend intrusiveren Technologien geben, um ein effektiveres Blockieren zu fördern, da derzeitige Blockiertechnologien äußerst schlecht arbeiten. Schließlich werde effizientere Technologien auch effektiver dabei sein ISPs zu ermöglichen zwischen dem Umfang des Zugriffs auf unterschiedliche Onlinequellen zu unterscheiden und dabei zum Nachteil europäischer Verbraucher und der europäischen Innovation ein nicht neutrales Internet zu schaffen. - Die Verfügbarkeit weniger intrusiver Maßnahmen;
Die EU-Strategie der Telefondienste und „Notice and Takedowns“ muss international eingeführt werden. Dieser Ansatz funktioniert bewiesenermaßen für die Art von Inhalten, um die es in diesem Zusammenhang geht. Des Weiteren ist es endlich Zeit die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung für Staatsparteien „alle geeigneten nationalen, bilateralen und multilateralen Maßnahmen [zu ergreifen], um die ausbeuterische Ausnutzung von Kindern in pornographischen Vorführungen und Materialien zu verhindern“, zur Gänze zu respektieren. Schließlich muss die europäische Finanzkoalition gegen Kinderpornographie (European Financial Coalition on Child Pornography) aus ihrer Trägheit und Paralyse gerettet werden und sich darauf beschränken die selben Maßnahmen wie ihr amerikanisches Pendant zu ergreifen (und nicht beispielweise „Rahmenbedingungen zur Umgehung von Datenschutzregulationen, Banksicherheitscodes, Strafrecht und Vertragrecht quer durch Europa zu entwickeln“, wie eine Zeitung berichtete). EDRi betont, dass eine „’Selbstregulierung’ der Industrie niemals auf eine Art und Weise genutzt werden sollte, bei der Rechtssicherheit und demokratische Entscheidungsfindung umgangen werden oder Prioritäten privater Geschäfte über jene von demokratisch gewählten Regierungen gestellt werden“.
Die Europäische Kommission plant die Gesetzesvorlage Ende März wieder einzuführen.
Banks urged to expose child porn money trails (9.11.2008)
EDRi's letter to the European Commission
Report of the OSCE Representative on Freedom of the Media on Turkey and Internet Censorship


Neueste Kommentare
vor 1 Woche 1 Tag
vor 3 Wochen 6 Tage
vor 3 Wochen 6 Tage
vor 4 Wochen 3 Tage
vor 4 Wochen 3 Tage
vor 4 Wochen 6 Tage
vor 5 Wochen 8 Stunden
vor 7 Wochen 5 Tage
vor 7 Wochen 5 Tage
vor 10 Wochen 5 Tage