Deutsches Bundesverfassungsgericht weist Vorratsdatenspeicherungsgesetz zurück

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So, 14/03/2010 - 14:26


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Englisch: German Federal Constitutional Court rejects data retention law

Das deutsche Bundesverfassungsgericht wies am 2. März 2010 die Gesetzgebung, die eine vorrätige Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten für 6 Monate erfordert, zurück.

Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz setzt die gleichartige EU-Richtlinie um, wurde vom Bundestag am 9. November 2007 verabschiedet und trat somit am 1. Januar 2008 in Kraft. Am 31. Dezember 2007 reichten 35.000 Bürger (die bisher höchste Anzahl an Klägern in einem einzigen Fall) auf Initiative der deutschen Datenschutzgruppe AK Vorrat (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Eine der Kläger war die gegenwärtige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Das Gericht war der Ansicht, dass die Datenspeicherung nicht sicher genug sei, dass unklar sei wofür die Daten genutzt werden und dass es „ein weitschweifig bedrohliches Gefühl des Beobachtetwerdens auslösen könnte, das eine unvoreingenommene Auffassung der Grundrechte einer Person in vielen Bereichen vermindern kann“, stellte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Gerichts, fest. Man war der Ansicht, dass „solch eine vorrätige Speicherung einen besonders schwerwiegenden Eingriff [in die Privatsphäre der Bürger] darstellt“.

Das Gericht setzte das Gesetz nicht vollkommen außer Kraft, sondern stellte deren Wirkung ein, mit der Forderung nach sofortiger Löschung der bereits angefallenen Daten und einer massiven Abänderung des Gesetzes, um strengere Auflagen für die Nutzung und Sicherung der Daten zu fördern. Gemäß dem Urteil sollen Daten verschlüsselt werden und es soll eine „transparente Kontrolle“ der Nutzung geben. Die Gerichtsentscheidung setzt auch fest, dass der Kontrollprozess der Datennutzung den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einbeziehen sollte und dass die geheime Nutzung von Daten nur in vereinzelten Fällen und mit einer richterliche Verfügung möglich sein sollte.

Nach dem Gerichturteil erstellte der AK Vorrat eine Liste mit 5 Forderungen, die im Wesentlichen von der Bundesregierung verlangt mit anderen Staaten und Behörden zusammen zu arbeiten und die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Des Weiteren das deutsche Vorratsdatenspeicherungsgesetz nie wieder in Kraft zu setzen und das Sammeln von Daten unschuldiger Bürger, beispielsweise durch Flugpassagierdaten, zu verweigern.

Der Arbeitskreis ist überzeugt: „Europäische Bürger sollten das Recht erhalten Verfassungsklagen direkt vor dem Europäischen Gerichtshof einzubringen“ und alle existierenden „Sicherheitsmaßnahmen“ sollten von einer unabhängigen Stelle überprüft werden, um „ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, ihre Effektivität, ihre Kosten, ihre schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen systematisch zu untersuchen“.

Nach den Urteilen zur Verfassungswidrigkeit in Deutschland und Rumänien und nach weiteren EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Richtlinie nicht erfolgreich umgesetzt werden konnte, kündigte der Arbeitskreis an weiterhin keine Mühen zu scheuen, um die EU davon zu überzeugen „ihre Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu widerrufen“.

Class-action law suit against data retention (5.03.2010)

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Press Conference - Constitutional complaint filed against German Telecomms Data Retention Act (31.12.2007)

German High Court Limits Phone and E-Mail Data Storage (2.03.2010)

German court strikes blow against EU data-retention regime (3.03.2010)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2.03.2010)

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