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Anti-Piraterie-Abkommen: ACTA auf steinigem Weg

Seit Ende Februar neue Dokumente über die hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA durchgesickert sind, wächst weltweit der Unmut über die intransparente Vorgangsweise und die vermuteten Inhalte. Die Dokumente lassen darauf schließen, dass im Namen des Schutzes von geistigem Eigentum, Urheberrechten und möglicherweise auch Patenten verbriefte Grundrechte der EU-Bürger ausgehöhlt und EU-Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz untergraben werden.

Wie berichtet, verhandeln die EU, USA, Kanada und fast ein Dutzend weiterer Staaten seit 2007 ein Handelsabkommen zur Bekämpfung kommerzieller Produktfälschungen (Anti-Conterfeiting Trade Agreement – ACTA). Um die genauen Inhalte war dabei stets ein großes Geheimnis gemacht worden. Mit am Verhandlungstisch die EU-Kommission, die ihrerseits nicht einmal das EU-Parlament über den Verlauf der Verhandlungen in Kenntnis setzen wollte. Noch im Februar hatte der zuständige Kommissionsbeamte Luc Devigne dem Handelskomitee des EU-Parlaments gegenüber erklärt, es gäbe keine ACTA-Texte, und daher nichts, was man mit den EU-Parlamentariern "teilen könnte". Außerdem seien ohnehin keine Änderungen substantieller Gesetze vorgesehen (siehe auch: Leaked ACTA text confirms suspicions).

Wenige Tage spätere sickerte dann ein Dokument durch, aus dem hervorging, dass Provider künftig für die Inhalte sämtlichen Datenverkehrs, der über ihre Leitungen transportiert wird, haftbar gemacht werden sollen. Dies bestätigte eindeutig die Befürchtungen jener, die meinten, vom geplanten ACTA-Abkommen könnten auch Enduser betroffen sein, und dass es sehr wohl auch darum geht, im Namen des Urheberrechtsschutzes privaten Nutzern den Internetzugang einzuschränken bzw. zu sperren (und diese zu kriminalisieren).

Provider sollen also Inhalte löschen oder den Zugang zu Inhalten unterbinden, wenn sie "auf rechtlich ausreichende Weise über mutmaßliche Rechtsverletzungen" in Kenntnis gesetzt wurden und der betroffene Nutzer nicht "auf rechtlich ausreichende Weise dargelegt hat, dass es sich um einen Irrtum oder eine Fehlidentifizierung handelt". Was "rechtlich ausreichend" ("legally sufficient") wäre, wird nicht näher ausgeführt. Eine Rechtsweggarantie wird jedenfalls nicht ausdrücklich gefordert, führt golem.de hierzu aus.

Provider sollen in Zukunft auch nachweisen müssen, dass sie bei Urheberrechtsverletzungen aktiv gegen ihre Kunden vorgehen. Sie werden aufgefordert, "ihre Dienste zu überwachen oder pro-aktiv nach Belegen dafür suchen, dass rechtsverletzende Aktivitäten stattfinden". Im Gegenzug für das Ausspähen ihrer Kunden stellt man den Providern bei Rechtsstreitigkeiten eine Vorzugsbehandlung in Aussicht.

Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx sah sich bemüßigt, zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen: Grundrechte des Einzelnen auf Privatsphäre, der Schutz seiner Daten und andere Rechte wie die Unschuldsvermutung, der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und die Meinungsfreiheit dürften nicht zugunsten des Schutzes geistigen Eigentums geopfert werden (Stellungnahme).

Indessen denken Kritiker unter den Europa-Abgeordneten mehr oder minder laut darüber nach, dass auch ACTA den Weg des SWIFT-Abkommens
gehen könnte. Denn auch das Anti-Piraterie-Abkommen bedarf letztlich der Zustimmung des EU-Parlaments. Und dass dort seit Lissabon nicht mehr alles abgenickt wird, hat sich erst vor kurzem gezeigt.

Einige Abgeordnete, namentlich Françoise Castex, Zuzana Roithová, Alexander Alvaro und Stavros Lambrinidis, haben eine schriftliche Erklärung vorgelegt, in der sie den Mangel an Transparenz im Zusammenhang mit den ACTA-Verhandlungen kritisieren. Sie weisen auch darauf hin, dass eine "indirekte Harmonisierung des EU Urheber-, Patent- oder Markenrechts", "Einschränkungen des Rechtsweges und der Grundrechte wie Redefreiheit oder des Rechts auf den Schutz der Privatsphäre" oder "neue Haftungsbestimmungen für Internetprovider" für durchgeleitete Daten oder gehostete Dienste als inakzeptabel ansehen.

Während die Forderungen nach Transparenz und Öffentlichmachen der Verhandlungstexte immer lauter wurden, sickerte Ende Februar ein weiteres Dokument durch, das eine Auflistung der Positionen der verhandelnden Länder enthielt (The ACTA Transparency Scorecard).

Neben einigen EU-Mitgliedsländern, wie Belgien, Dänemark, Deutschland und Portugal führte die Liste insbesondere die EU-Kommission als Gegner von mehr Transparenz an. Die Kommission befürchte, das Öffentlichmachen der Verhandlungen könnte zum Präzedenzfall für weitere Handelsabkommen werden, so das Papier. Österreich, die Niederlande, das Vereinte Königreich befanden sich unter den Befürwortern von mehr Transparenz, die Schweizer Position und die Position etlicher neuer Mitgliedsstaaten ist weiter unklar.

Inzwischen hat sich die deutsche Position wohl gewandelt. Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ließ jüngst verlauten, sie sei klar gegen die Einführung von Internetsperren und für mehr Transparenz in den Verhandlungen. Die Tatsache, dass US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Verhandlungsunterlagen hätten, die EU-Parlamentarier aber keinen Einblick nehmen könnten, findet sie "beunruhigend".

Aber auch mit der Veröffentlichung der Verhandlungstexte sind deren Inhalte noch lange nicht vom Tisch. Der EU-Ministerrat scheint weiter seine harte Position einzunehmen. In einer Resolution mahnt der Rat die härtere Durchsetzung von Regeln zum Schutz geistigen Eigentums ein und stellt fest, dass die Piraterie von kulturellen und kreativen Gütern die legale Vermarktung von Medien "beschädigt" und die Einführung wettbewerbsgerechter Geschäftsmodelle zum legalen Vertrieb von Inhalten behindert. Diese Aussagen lassen befürchten, dass der Rat (Anm.: EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit, zuständig für Binnenmarkt, Industrie und Forschung) europäische Grundrechte auf dem Altar des Binnenmarktes zu opfern bereit ist.

Wie weit sich die harte Position von Kommission und Rat durchsetzen kann, ist noch offen. Leichtes Spiel können sich die ACTA-Befürworter nicht erwarten. Auf Seiten der Gegner wächst der Unmut. Wie etwa eine unverhohlene Pressemitteilung des liberalen Europa-Abgeordneten Alexander Alvaro zeigt:

„Die Freiheit des Internets wurde vom Europaparlament mehrmals verteidigt und die Einführung von obligatorischen Internetsperren wiederholt abgelehnt. Kein internationales Abkommen darf dieses Ansinnen durch die Hintertür wieder einführen. Das Europäische Parlament muss vollständig über die laufenden Verhandlungen informiert werden. Es ist bekannt, dass die Kommission EU-Mitgliedstaaten an den Verhandlungen beteiligt und wir haben Beweise, dass die US-Regierung sowohl private Firmen wie Google und Time Warner, als auch NGO einbindet und über den Verhandlungsstand informiert. Das Parlament lässt sich nicht vor vollendete Tatsachen stellen. Das haben wir erst vor kurzem bewiesen“, so Alvaro.

Was nun folgt, ist eine harte Woche für ACTA bei den bevorstehenden Plenarsitzungen in Straßburg:

Zunächst steht eine "Aussprache" zu einer im Februar von einigen Abgeordneten eingebrachten Parlamentarischen Anfrage auf der Tagesordnung.
Darin wird die Kommission aufgefordert, Auskunft zu geben, wann sie dem "Parlament Zugang zu allen Primärtexten in Zusammenhang mit ACTA" zu verschaffen gedenkt und wieweit sie die Auswirkungen und mögliche Unvereinbarkeiten des Abkommens analysiert hat. Die Aussprache findet anlässlich der Plenarsitzung am 9. März zwischen 21 und 24 Uhr statt.

Am 10. März zwischen 12 und 13 Uhr folgen dann die Abstimmungen über zwei Entschließungsanträge zu "Transparenz und zum Sachstand bei den Verhandlungen über das ACTA", die einerseits von der Fraktion der Grünen (B7-0154/2010) und anderseits von der Fraktion der Europ. Volkspartei gemeinsam mit den Europäischen Konservativen und Reformisten (B7-0158/2010) eingebracht worden sind. Die Kommission soll damit aufgefordert werden, rechtzeitig eine Folgenabschätzung vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass das Abkommen "vollständig dem Wortlaut und dem Geist des gemeinschaftlichen Besitzstands entsprechen und nicht dazu führen [wird], dass private Unternehmen außerhalb demokratischer Entscheidungsprozesse Maßnahmen in Eigenregie" auferlegt werden.

Alle Sitzungen sind öffentlich und können über den Livestream des EU-Parlaments mitverfolgt werden.

Für 6. April (14 bis - 17 Uhr) hat der liberale Abgeordneter Alvaro außerdem für noch ein Hearing zu ACTA im Europäischen Parlament (Raum ASP1G2) organisiert. Geplante Redner unter anderem: Michael Geist (University of Ottawa), Bernt Hugenholtz (University of Amsterdam), Vertreter der EU-Kommission und des EP-Rechtsdienstes, Vertreter der Privatwirtschaft und NGO.

Ab 12. April 2010 werden dann in Neuseeland die ACTA-Verhandlungen fortgesetzt, bis Mitte des Jahres möchte die Spanische EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen abschließen und das Abkommen danach so schnell wie möglich in Kraft setzen.

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Hintergrunddokumente:
ACTA Chapter on Internet (leaked) (Englisch)
"ACTA negotiations - EU Counterproposal" (leaked) (Englisch)