ShortNews KW 9.3
VDS-Urteil in Deutschland 1: Polizei not amused
VDS-Urteil in Deutschland 2: So wird umgesetzt
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VDS-Urteil in Deutschland 1: Polizei not amused
Ein spektakulärer Teilsieg für Datenschützer ereignete sich am Dienstag Vormittag in Karlsruhe: Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte das gegenwärtige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Während dies für viele Bürgerrechtler ein Grund zum Jubeln war, zeigt sich die Deutsche Polizei enttäuscht.
Ohne den Zugriff auf Kommunikationsdaten sieht man sich machtlos, wenn es um die Bekämpfung von Cyberkriminalität geht. So fordert Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, rund 3.000 zusätzliche Polizisten, um das Fehlen der Daten auszugleichen und der Terrorgefahr und der Online-Kriminalität ohne Hilfe der Vorratsdaten Herr zu werden.
Zudem wünscht man sich eine rasche Neufassung des Gesetzes, um Lücken, die in der Aufklärung von Straftaten entstehen, schließen zu können. Jedoch scheint es Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, deutsche Bundesjustizministerin, nicht ganz so eilig zu haben, ein neues Gesetz „übers Knie zu brechen“, auch wenn es das ist, was Politiker der Koalition von ihr erwarten. (Anm. Frau Leutheusser-Schnarrenberger reichte als sie Teil der Oppositionspartei war selbst Klage gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein.)
Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Polizeibehörden bei begründetem Verdacht weiterhin Zugriff auf Daten, die von Telekomanbietern für betriebliche Zwecke erfasst werden.
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VDS-Urteil in Deutschland 2: So wird umgesetzt
Der Verantwortliche des Blogs wayne.interessierts.eu fragte in den letzten Tagen bei deutschen Providern nach, ob sie die Umsetzung des BverfG-Urteils, genauer die Löschung der bisher im Rahmen der VDS gespeicherten Daten, bereits in Angriff genommen haben. Unter anderem wollte der Blogger wissen wie lange die Löschung dauern wird, ob veranlasst wurde, dass in Zukunft keine Daten mehr gesammelt werden und welche Daten sich weiterhin auf den Servern der Provider befinden werden.
Die Antworten der Telekommunikationsanbieter fiel großteils einheitlich aus. Man habe die Löschung der Daten bereits veranlasst, doch da die vorhandene Datenmenge nicht zu unterschätzen sei (19 Terabyte bei der Deutschen Telekom und sogar 25 Terabyte bei 1&1 inkl. der Maildienste Gmx und Web.de) würde dies jedoch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Auch würde man nun die Speicherung im Sinne der VDS unterlassen und keine Auskunftsersuchen über noch vorhandene Daten beantworten. Somit soll der Zustand wieder hergestellt werden, der vor dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung herrschte. Im Klartext bedeutet das, dass man nur jene Daten, die zu betrieblichen Zwecken (z.B. zur Erstellung von Abrechnungen) notwendig sind, speichern werde.
Die detaillierten Fragen des Bloggers und die Antworten der Provider können Sie im Blog nachlesen
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