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VDS: Ein guter Tag für den Datenschutz
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Di, 02/03/2010 - 12:41
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Deutsches Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - "Die Regelung ist ..... insgesamt verfassungswidrig und nichtig." Seit 2008 sind in Deutschland Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Einer EU-Richtlinie folgend werden daher alle Verbindungsdaten der Deutschen (also Telefon-, Internet- und E-Mail-Verbindungen) anlasslos gespeichert und können von Geheimdiensten und Polizei genutzt werden. 35.000 Bundesbürger haben sich gegen diesen verdachtsunabhängigen Eingriff in ihre Privatsphäre zur Wehr gesetzt und eine Verfassungsbeschwerde beim Deutschen Bundesverfassungsgericht eingebracht. Somit die größte Sammelklage der deutschen Justizgeschichte. Mit ihrem heutigen Urteilsspruch haben die Deutschen Verfassungshüter nun das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Damit haben sie auch für die weitere Entwicklung in der EU, wo ja noch keineswegs alle Mitgliedsstaaten die VDS-Richtlinie umgesetzt haben, eine wegweisende Entscheidung gefällt. Nicht nur deutsche Datenschützer jubeln deshalb über das Urteil. Auch das Europäische Parlament sieht die VDS kritisch und teilt diese Haltung mit der erfahrenen EU-Kommissarin und Vizepräsidentin Vivian Reding, zuständig für Justiz und Grundrechte, sowie der liberalen schwedischen Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström. Das deutsche Verfassungsurteil nährt jetzt die Hoffnung vieler Datenschützer, der VDS auch auf europäischer Ebene zu Leibe zu rücken. Zum Urteil: Die Richter haben nicht die VDS an sich, sondern die Bestimmungen in ihrer jetzigen Form, die "konkrete Ausgestaltung der VDS" zu Fall gebracht. Es fehle "an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung der Regelung insgesamt". Das BVerfG bemägelt, dass "weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten" gewährleistet sei. "Auch genügen [die Vorschriften] nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig." Bisher gespeicherte Daten müssen umgehend gelöscht, die Verfahrenskosten den Klägern ersetzt werden. Die deutsche Regierung muss vollständig neue Regelungen erlassen -die Legislative muss also zurück zum Start und bei einer Neuregelung strenge Auflagen beachten: Für die Zukunft muss die Datensicherheit stärker beachtet werden; ein pauschaler Zugriff ist nicht zulässig (Pauschalermächtigung nicht möglich). Ein Datenpool, auf den also Geheimdienste und Polizei zentral zugreifen können, ist für unzulässig erklärt worden. Die Speicherung muss dezentral durch die Provider erfolgen, die Daten dürfen bei der Speicherung nicht zusammengeführt werden und dem Staat nicht "unmittelbar als Gesamtheit" zur Verfügung sein. Ein wichtiger Punkt gegen die Entwicklung eines staatlichen Großen Bruders. Weiters dürfen soziale Beziehungen nicht nachvollziehbar werden. Dies betrifft etwa die In-Anspruchnahme von sozialen Telefondiensten, Selbsthilfegruppen u.ä. Der private Bereich soll zukünftig besser gesichert sein. Grundsätzlich sehen die Verfassungsrichter die Speicherung von Verkehrsdaten und den Zugriff der Behörden auf diese Daten aber als zulässig an. Da es sich aber um einen "besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt", handelt, darf dies nur unter bestimmten Maßgaben erfolgen. Das bedeutet etwa, dass ein "Abruf der Daten künftig nur bei schweren Tatbeständen, die genau geregelt sein müssen, erfolgen darf. Und die Verwendung der Daten hat nach Möglichkeit offen (für die Betroffenen) zu erfolgen. Ansonsten ist eine nachträgliche Information vorzusehen. Nicht Recht bekommen haben die Kläger allerdings bei ihrem Ansinnen, die VDS an sich vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Dennoch gibt der heutige Entscheid Hoffnung auf einen neuen Vorstoß in Richtung einer stärkeren Beachtung von Datenschutzregelungen auf europäischer Ebene. Und man darf gespannt sein, welche Konsequenzen sich für Österreich ergeben, wo der umstrittene Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung noch seiner Umsetzung harrt. Eine Presseerklärung sowie der vollständige Text des Entscheids sind auf den Seiten des Deutschen Bundesverfassungsgerichts abrufbar. Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1740
Anlässlich des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2009 und vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den m... |
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